Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte und Psychotherapeuten nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Antwort der auf die der Fraktion der – Drucksache 19/21255

Das im März vom Deutschen Bundestag beschlossene -Krankenhausentlastungsgesetz zielte insbesondere darauf ab, die Existenz der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Versorgung von Pflegebedürftigen und die vertragsärztliche Versorgung und Infrastruktur zu sichern. Die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und machte es möglich, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und den ären Sektor vor einer über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Inanspruchnahme von Patientinnen und Patienten zu schützen. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen wurden mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für weitere Leistungserbringer wie Heilmittelerbringer, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes eingeführt. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 227KB)

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