Arztpraxen erhalten ab Januar 2022 einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 17.11.2021 beschlossen, dass alle Haus- und Fachärzte bei direktem Patientenkontakt ab Januar 2022 einen einheitlichen erhalten. Somit hat der EBA einen Anstieg der in den Arztpraxen in den vergangenen Jahren anerkannt und Rechnung getragen.

Quelle: Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte

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