AOK PLUS zur Entwicklung der Thüringer Krankenhausstruktur

Die Thüringer Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung im Freistaat in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt, um die Krankenhausstruktur zukunftsfest zu gestalten. Dieser fortlaufende Prozess zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung nachhaltig und im Sinne der Bevölkerung zu verbessern. Angesichts der anstehenden Bundesgesetzgebung und der Komplexität von Strukturänderungen ist klar, dass schnelle Lösungen nicht möglich sind. Gesundheitsversorgung sollte daher nicht im Wahlkampf instrumentalisiert werden, sondern einem überparteilichen Konsens folgen.

Notwendigkeit und Ziele der Strukturreform
Die derzeitige Krankenhausstruktur in Thüringen ist ineffizient. Im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Auslastung der Thüringer Krankenhäuser bei nur 64 Prozent, wobei fünf Krankenhäuser sogar weniger als 50 Prozent Auslastung verzeichneten. Solch niedrige Belegungszahlen sind wirtschaftlich nicht tragbar. Spezialisierung und Zentralisierung von Leistungen, wie im aktuellen Krankenhausplan vorgesehen, sind entscheidend, um Herausforderungen wie sinkenden Fallzahlen und Fachkräftemangel zu begegnen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Verbesserung der Behandlungsqualität bei, da Kliniken mit mehr Erfahrung in der Behandlung von Erkrankungen bessere Ergebnisse erzielen.

Finanzielle Herausforderungen und Investitionsbedarf
Trotz eines Anstiegs in den letzten Jahren liegt die Investitionsquote der Krankenhäuser deutlich unter der notwendigen Quote von acht Prozent ihrer Erlöse. Dies führt dazu, dass Kliniken notwendige Investitionen aus ihren Betriebsmitteln finanzieren müssen, was sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für Krankenhäuser in Thüringen sind zwischen 2021 und 2023 um 318 Millionen Euro gestiegen, dennoch reicht dies nicht aus, um den gestiegenen Bedarf zu decken.

Forderungen an die Landes- und Bundesregierung
Die Forderung nach mehr Geld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt, da dies die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einseitig belastet, ohne die medizinische Versorgungsqualität zu verbessern. Stattdessen muss die Landesregierung ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten in voller Höhe nachkommen. Auch der Bundesgesetzgeber ist gefordert, die Investitionsverpflichtung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Gesetz zu verankern und nicht allein den Krankenkassen und Ländern aufzubürden.

Die Reform der Krankenhausstrukturen in Thüringen ist notwendig und wird langfristig zu einer effizienteren und qualitativ besseren Gesundheitsversorgung führen. Ein überparteilicher Konsens und die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch die Landes- und Bundesregierung sind dabei entscheidende Faktoren.

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