AOK Nordwest zum Entwurf des Landeskrankenhausgesetzes

Die NORDWEST begrüßt in weiten Teilen den heute von Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg vorgelegten Entwurf eines Krankenhausgesetzes für .

„Der Entwurf bietet eine gute gesetzliche Grundlage, in Zukunft zu einer bedarfsgerechteren Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein zu kommen, bei der die Versorgungsqualität der für eine gute Patientenversorgung im Vordergrund steht“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

Die durch das Krankenhausgesetz vorgesehenen neuen Gestaltungsmöglichkeiten müssen nach Auffassung der AOK NORDWEST vom Land jetzt konsequent genutzt und zeitnah umgesetzt werden. „Die vorgeschlagenen Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse sowie Mindestfallzahlen müssen im Ergebnis dazu führen, dass bestimmte hochspezialisierte Leistungen künftig auch nur noch von klar definierten Kliniken im Land erbracht werden dürfen. Bislang ist es leider so, dass auch von Krankenhäusern der viel zu oft komplexe Eingriffe vorgenommen, die unter Qualitätsaspekten besser in spezialisierten Einrichtungen erbracht werden sollten“, so Ackermann. […]

Quelle: AOK Nordwest

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