AOK fordert weitere Spezialisierung der Kliniken in Rheinland-Pfalz
Krankenkasse begrüßt Leistungsgruppen ab 2027 – Ausnahmen von Qualitätsvorgaben sollen nur Übergangslösung sein
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt die zügige Umsetzung der Leistungsgruppen in der rheinland-pfälzischen Krankenhausplanung, hält die bisher vorgesehene Neuordnung der Kliniklandschaft jedoch noch nicht für ausreichend. Die Krankenkasse fordert eine stärkere Konzentration spezialisierter Leistungen und sieht Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben lediglich als befristete Übergangslösung. Kleinere Krankenhausstandorte sollen nach Vorstellung der AOK verstärkt zu ambulant gestützten Angeboten oder Regiokliniken weiterentwickelt werden.
Rheinland-Pfalz hat am 1. September die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen auf die Krankenhausstandorte bekanntgegeben. Die neuen Zuweisungen sollen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens gemeinsam mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bewertet insbesondere das vergleichsweise schnelle Vorgehen des Landes positiv. Rheinland-Pfalz gehöre zu den ersten Bundesländern, die mit der Leistungsgruppenzuweisung in die konkrete Umsetzung der Krankenhausreform starten.
Aus Sicht der Krankenkasse muss die Reform allerdings zu einer weitergehenden Spezialisierung der Krankenhausversorgung führen.
AOK setzt auf stärkere Konzentration komplexer Eingriffe
„Im Interesse unserer Versicherten befürworten wir die verstärkte Konzentration komplizierter Eingriffe“, erklärt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Durch eine höhere Behandlungsroutine und entsprechende Qualität könne die Patientensicherheit verbessert werden.
Die AOK sieht deshalb vorwiegend Ausnahmen von den vorgesehenen Qualitätsanforderungen kritisch. Solche Ausnahmeregelungen sollten nach Auffassung der Krankenkasse höchstens als zeitlich begrenzte Überbrückung während des Transformationsprozesses eingesetzt werden.
Für eine langfristig stabile und qualitativ hochwertige Versorgung seien vielmehr weitere Spezialisierungen an den rheinland-pfälzischen Krankenhausstandorten notwendig.
Damit setzt die Krankenkasse einen deutlich stärkeren Akzent auf die Konzentrationswirkung der Leistungsgruppen als auf den dauerhaften Erhalt bestehender Leistungsstrukturen.
Kleinere Standorte zu Regiokliniken weiterentwickeln
Besonders relevant ist die Position der AOK für kleinere Krankenhausstandorte. Kliniken, die von der Bevölkerung nur noch wenig in Anspruch genommen werden und Leistungsgruppen überwiegend aufgrund von Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben erhalten, sollten nach Auffassung der Krankenkasse strukturell weiterentwickelt werden.
Die AOK nennt dafür ausdrücklich ambulant gestützte Versorgungsangebote und Regiokliniken.
Damit unterstützt die Krankenkasse grundsätzlich das vom Land Rheinland-Pfalz vorgesehene Modell der Regiokliniken. Diese sollen als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen stationäre und ambulante Angebote miteinander verbinden und insbesondere in ländlichen Regionen eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen.
Für kleinere Krankenhausstandorte könnte die Leistungsgruppenzuweisung damit aus Sicht der AOK weniger eine dauerhafte Bestandsgarantie als vielmehr eine Übergangsphase innerhalb des weiteren Strukturwandels darstellen.
Leistungsgruppen als Ausgangspunkt weiterer Strukturveränderungen
Die Stellungnahme macht deutlich, dass mit den für 2027 vorgesehenen Leistungsgruppen aus Sicht der AOK die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Während das Land bei seiner Planung neben den bundesweiten Qualitätsanforderungen auch regionale Versorgungsbedarfe und Erreichbarkeit berücksichtigt, fordert die Krankenkasse eine konsequente Weiterentwicklung hin zu stärker spezialisierten Strukturen.
Primär dort, wo Leistungsgruppen nur mithilfe von Ausnahmeregelungen zugewiesen werden können, dürfte damit künftig die Frage an Bedeutung gewinnen, ob bestehende stationäre Strukturen dauerhaft erhalten oder in neue sektorenübergreifende Versorgungsmodelle überführt werden.




