AOK fordert striktere Vergabe von Versorgungsaufträgen und Reform der Krankenhausfinanzierung

Mindestvorhaltezahlen als Voraussetzung für Versorgungsaufträge

Der AOK-Bundesverband betont, dass Länder künftig Versorgungsaufträge nur noch an Krankenhäuser vergeben sollten, die bestimmte Mindestvorhaltezahlen erreichen. Dies soll sicherstellen, dass die Versorgungsqualität durch eng verzahnte Vorhaltefinanzierung und Versorgungsaufträge gefördert wird. Es sei entscheidend, dass die geplanten Struktur- und Finanzierungsreformen im Krankenhauswesen zukunftsfähig und qualitätsfördernd gestaltet werden, um notwendige Verbesserungen in der Patientenversorgung zu erreichen.

Der Verband kritisiert den aktuellen Entwurf des KHVVG, der eine fallbezogene Ermittlung und Finanzierung des Vorhaltebudgets vorsieht, als bürokratisch und kontraproduktiv. Stattdessen wird eine bevölkerungsbezogene, bedarfsorientierte und fallunabhängige Vorhaltefinanzierung gefordert. Das Bundesgesundheitsministerium sollte daher seinen Kurs korrigieren und die wissenschaftliche Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts bis Ende 2025 in Auftrag geben…

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