AOK: Basis für Ausgleichszahlungen an Kliniken zu hoch angesetzt

Eine Orientierung an den tatsächlichen Kosten empfiehlt der -Bundesverband bei der geplanten Änderung der Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten. Einen entsprechenden Referentenentwurf für die Rechtsverordnung hat das vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die nicht mehr einheitlich 560 Euro für jedes Bett bekommen, das sie noch bis Ende September für Covid-19- freihalten. Stattdessen sind fünf Stufen von 360 bis 760 Euro vorgesehen. Die AOK begrüßt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die Differenzierung der Ausgleichszahlungen. Damit würden insbesondere Krankenhäuser mit hohem Kostenniveau und Intensivkapazitäten gestärkt. „Die momentane Übervergütung setzt massive monetäre Anreize, sich aus der Versorgung zurückzuziehen und schadet damit den Patientinnen und Patienten“, so der Verband.

Die Berechnung der neuen Pauschalen orientiert sich aus Sicht der AOK jedoch nicht an den durch Kassendaten belegten Krankenhauskosten. Der Basiswert sei deutlich zu hoch angesetzt und entspreche den Ausgaben von Krankenhäusern der Maximalversorgung. „Wichtig ist, dass die Mittel für die Ausgleichszahlungen weiterhin als Maßnahme des Krisen- und Katastrophenschutzes aus Bundesmitteln finanziert werden“, heißt es in der AOK-Stellungnahme weiter. Laut Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 28. März streckt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vor. Der Bund erstattet dann monatlich die vom BAS gemeldeten Ausgaben.

Quelle: AOK-Bundesverband (PDF, 150KB)

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