AOK alarmiert: Viele Kliniken nutzen weiter Schlupflöcher zur Doppelabrechnung der Pflegekosten

Ende Oktober haben sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Kompromiss verständigt, um die von den Kassen monierte Problematik der Doppelabrechnung von Pflegekosten durch die Krankenhäuser zu lösen. Dazu sollte die Doppelfinanzierung zunächst in Höhe von 200 Millionen Euro bereinigt werden, vor allem aber sollten endlich tätigkeitsbezogene Abgrenzungsvorgaben für das verhandelte Pflegebudget eingehalten werden. „Nun zeigt sich aber, dass sich insbesondere private Klinikkonzerne nicht an den Kompromiss gebunden fühlen“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Viele Krankenhäuser tricksen weiter und rechnen doppelt ab. Wir brauchen unbedingt noch im November eine tragfähige für das laufende Jahr. Und für das kommende Jahr muss eine verbindliche gesetzliche Regelung her“, fordert Litsch.

So müsse die DKG für das Jahr 2020 ihre Zusage einhalten und die vereinbarte Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Basis der Personaluntergrenzenverordnung durchsetzen. Entsprechende vertragliche Anpassungen müssten noch im November 2020 vorgenommen werden. […]

Hintergrund: Gewinnmaximierung durch Doppelabrechnung
Viele Krankenhäuser nutzen offenbar weiterhin gezielt die fehlende berufsbezogene Abgrenzung des neuen Pflegebudgets zur Gewinnmaximierung und Doppelabrechnung. Das zeigen Recherchen der Krankenkassen auf Ortsebene. Ausgehend von der tätigkeitsbezogenen Abgrenzung, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, rechnen insbesondere private Klinikkonzerne im Pflegebudget nicht nur Kosten für Mitarbeiter mit pflegerischer Qualifikation an, sondern auch für nicht-pflegerisches wie Ergotherapeuten oder ungelernte Hilfskräfte. Außerdem werden für Pflegekräfte aus dem medizinisch-technischen Funktionsdienst im Pflegebudget aufgeführt, die eigentlich nicht dem Pflegebudget zuzuordnen sind, da sie keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben und weiterhin über die Fallpauschalen finanziert werden. Falls hier keine Bereinigung der Fallpauschalen erfolgt, kommt es zu einer Doppelfinanzierung der Personalkosten im großen Stil.

Quelle: AOK Bundesverband

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