Anspruch auf Freihaltepauschalen soll ausgeweitet werden

Relativ zeitgleich zum Entschließungsantrag der hat das Bundesgesundheitsministerium einen Verordnungsentwurf erarbeitet, demzufolge die Bundesländer mehr bestimmen dürfen, die Anspruch auf eine Freihaltepauschale haben.

Danach können Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 Pauschalen erhalten, wenn sie in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 70 liegen und in denen weniger als 25 Prozent freie betreibbare Intensivkapazitäten vorhanden sind. […]

Quelle: Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

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