Anpassung der Freihalte-Pauschalen gemäß § 21 Abs. 1 bis 4a KHG

Am 19. November ist das „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten. Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze anhand von während der SARS-CoV-2- gemachten Erkenntnisse fort. […]

Quelle: BPG Münster

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