Anhebung der Basisfallwerte statt Rechenspiele, die nicht wirken

Klinikverbund Hessen fordert Inflationsausgleich für Krankenhäuser

Der vom Statistischen Bundesamt berechnete Orientierungswert, mit dem die Kostensteigerungen in Krankenhäusern abgebildet werden sollen, liegt mit 4,12% unter der Einnahmeveränderungsrate der Krankenkassen von 4,41%. Das Gesetz zur Krankenhausreform, das derzeit im Bundestag beraten wird, sieht vor, dass eine Steigerung des Landesbasisfallwerts als Grundlage der Krankenhausvergütung maximal um den jeweils höheren Wert steigen kann, im Jahr 2025 daher bestenfalls um 4,41%. „Damit ist eines der Versprechen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, durch die mit der Krankenhausreform vorgesehene volle Anwendung des Orientierungswertes ab 2025 die angespannte Finanzlage der Krankhäuser zu verbessern, bereits ausgehebelt“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest…