Ambulantisierung der Krankenhäuser wird in Bayern massive Schließungswelle auslösen
Die Aktionsgruppe Schluss mit kliniksterben in Bayern kritisiert die am 1. Dezember 2022 beschlossenen gesetzlichen Regelungen für verstärkte ambulante statt bisher stationäre Behandlungen auf's Schärfste.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., erläutert die massive bürokratie, die auf die Krankenhäuser und auch auf die niedergelassenen Ärzte zukommen wird:
„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schafft keine DRG-Fallpauschalen ab, er überwindet sie auch nicht. Er weitete sie massiv aus! Bisher gab es gut 1.200 DRG für stationäre Abrechnungen. Zukünftig wird es weitere preislich abgesenkte DRG für tagesstationäre behandlung nach § 115e SGB V und hybrid-drg für Spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f sgb v geben. Drei klassifizierte DRG Fallpauschalen lösen eine Klasse ab. Das ist ein Bürokratiemonster, das klinisches Fachpersonal nicht entlastet sondern in hohem Maße belastet. Es ist erstaunlich, dass der massive Widerspruch zwischen Überwindung der DRG und zwei neuen DRG-Klassifizierungen in der öffentliche Debatte nicht hinterfragt wird.“ […]