Ambulantisierung als Erfolgsfaktor für die Krankenhausreform – IGES warnt vor Hybrid-DRG-Fehlanreizen
IGES-Geschäftsführer Dr. Martin Albrecht betont die zentrale Rolle der Ambulantisierung für die Krankenhausreform. Fehlanreize durch Hybrid-DRGs könnten den Erfolg gefährden.
Auf dem Neuen Qualitätskongress in Berlin betonte Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik, die entscheidende Bedeutung der Ambulantisierung für die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform: „Ambulantisierung ist eine wesentliche, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung, damit die Krankenhausreform überhaupt gelingen kann, so wie sie gedacht ist.“
Albrecht erläuterte drei zentrale Ziele der Reform. Erstens solle eine Leistungskonzentration an größeren Standorten erfolgen, um Personal- und Strukturvoraussetzungen effizienter zu erfüllen. „Theoretisch gehe dies auch ohne Ambulantisierung, indem man die bestehenden Fälle einfach stärker an Standorten konzentriere. Allerdings wolle man gleichzeitig den Investitionsbedarf möglichst geringhalten“, so Albrecht.
Zweitens werde durch die Ausgliederung bisher vollstationärer Fälle in ambulante Versorgungsformen eine deutliche Kostensenkung erwartet. „Die Krankenhausausgaben sind der größte Ausgabenblock in der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, und auch im internationalen Vergleich wird für vollstationäre Versorgung pro Kopf relativ viel ausgegeben.“
Drittens adressiere die Ambulantisierung den Fachkräftemangel: „Eine Fachkraft kann ambulant in der Regel mehr Fälle versorgen, weil die Vorhalte-Anforderungen eben nicht so hoch sind“, betonte Albrecht. Zudem könne Personal entlastet werden, da insgesamt weniger Schichtdienste anfielen.
Mit Blick auf die Zielvorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zeigte Albrecht das enorme Potenzial der Ambulantisierung auf: „Demnach erwarte man ein Million Fälle ab nächstem Jahr, 1,5 Millionen dann ab 2028 und bis zu zwei Millionen in 2030. Das Potenzial ist da.“
Gleichzeitig wies er auf Herausforderungen für die Krankenhausplanung hin: „Wie wird denn dieser Schub an Ambulantisierung zukünftig in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden?“ Ungeklärt sei unter anderem die Basis für die Mehrjahresplanung sowie die einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer. Auch müssten Umsetzungsbedingungen wie vertragsärztliche Kapazitäten, Transport- und Nachsorgefragen berücksichtigt werden, insbesondere für ältere, multimorbide Patienten in ländlichen Regionen.
Albrecht warnte zudem vor möglichen Fehlanreizen durch Hybrid-DRGs im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG): „Eventuell fallen Arztkapazitäten weg und die Frage ist, ob damit nicht auch Fehlanreize verbunden sind, dass ein Krankenhaus sich gut überlegt, inwieweit es ambulantisiert und dadurch eventuell die Möglichkeiten für weiterhin stationäre Leistungsangebote einschränkt.“






