Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern

Der betont, dass die -Pandemie für alle medizinischen eine erhebliche Belastung darstellt. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die bewährten Strukturen der gesundheitlichen Versorgung in ihrer gesamten Breite zu erhalten. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, auch die Anbieter ambulanter - und Rehabilitationsleistungen nach § 23 Absatz 2 und § 40 Absatz 1 SGB V wirtschaftlich abzusichern. […]

Quelle: Bundesrat (PDF, 98KB)

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