Ambulante Vergütung: Orientierungswert 2027 steigt um 2,2 Prozent

KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich im Bewertungsausschuss – gesetzliche Obergrenze von 3,42 Prozent wird nicht ausgeschöpft

Die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigen zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband am 23. September im Bewertungsausschuss verständigt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt.

Der Orientierungswert ist eine wesentliche Grundlage für die Vergütung vertragsärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Bei seiner jährlichen Anpassung werden unter anderem die Entwicklung von Personal-, Energie-, Miet- und Investitionskosten berücksichtigt. KBV-Chef Andreas Gassen bezeichnete die Einigung als „kein Jubelergebnis“, verwies aber auf die Alternative eines Schiedsspruchs mit offenem Ausgang.

Spargesetz begrenzt Preisentwicklung

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfen die Preise 2027 nicht stärker steigen als die gesetzlich vorgegebene Obergrenze. Diese ergibt sich aus der Grundlohnrate, die für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils um einen Prozentpunkt vermindert wird. Für 2027 hat das Bundesgesundheitsministerium die Grenze laut KBV mit 3,42 Prozent ausgewiesen.

Mit der vereinbarten Steigerung um 2,2 Prozent bleibt der Orientierungswert damit deutlich darunter.

Auch die für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung relevanten Veränderungsraten entwickeln sich 2027 positiv. Bundesweit steigt die Demografierate um 0,07 Prozent, die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,75 Prozent. Die konkreten Gesamtvergütungen werden anschließend regional auf KV-Ebene verhandelt.