Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Abrechnungsfähige Leistungen an EBM angepasst

Mit dem Beschluss werden die aller bereits in Kraft getretenen Anlagen zur Richtlinie () an den mit Stand 1. Oktober 2022 angepasst. In den Appendizes sind die Untersuchungen und Behandlungen aufgeführt, die in der ASV für die verschiedenen Krankheitsbilder durchgeführt und abgerechnet werden können.

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