Ambulant vor stationär – aber richtig!
Eines der großen gesundheitspolitischen Ziele ist der Vorrang ambulanter Behandlung als Alternative zu einem krankenhausaufenthalt. Mit seiner Initiative zum Katalog ambulanter Operationen hat der Gesetzgeber diesem Ziel nochmals Nachdruck verliehen und den Versuch unternommen, die praktische Umsetzung zu befördern. Niemand, auch nicht die Deutsche Krankenhausgesellschaft, würde diesem grundsätzlich richtigen Anspruch widersprechen. Selbstverständlich ist es in aller Regel auch im Interesse der patienten, wenn notwendige Behandlungen, soweit medizinisch vertretbar, ambulant erfolgen.Die Wirklichkeit in deutschland ist weit entfernt von diesem Ziel […]
Quelle: DasKrankenhaus 07/2021 (PDF, 167KB)