Ambulant vor stationär – aber richtig!

Eines der großen gesundheitspolitischen Ziele ist der Vorrang ambulanter Behandlung als Alternative zu einem ­aufenthalt. Mit seiner Initiative zum Katalog ambulanter Opera­tionen hat der Gesetzgeber diesem Ziel nochmals Nachdruck verliehen und den Versuch unternommen, die praktische Um­setzung zu befördern. Niemand, auch nicht die Deutsche Kran­kenhausgesellschaft, würde diesem grundsätzlich richtigen An­spruch widersprechen. Selbstverständlich ist es in aller Regel auch im Interesse der , wenn notwendige Behand­lungen, soweit medizinisch vertretbar, erfolgen.Die Wirklichkeit in ist weit entfernt von diesem Ziel […]

Quelle: DasKrankenhaus 07/2021 (PDF, 167KB)

Das könnte Dich auch interessieren …