Ärztekammer fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren – Einstimmiges Votum der Kammerversammlung

Die (ÄKWL) setzt sich weiterhin für den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren und damit für eine nachhaltige Finanzierung der in seit 15 Jahren erfolgreich etablierten Struktur der Brustzentren ein. Die Kammerversammlung der ÄKWL fordert deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss () auf, Brustzentren auch zukünftig eigenständig als zuschlagsfähige Zentren vorzusehen, wie es in einem von der Versammlung einstimmig angenommenen Antrag des ÄKWL-Vorstandes heißt. Das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft verlangt zudem von den Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene, den Ländern den erforderlichen Gestaltungsfreiraum zurückzugeben, um unter Berücksichtigung der Versorgungsstrukturen im jeweiligen Bundesland zuschlagsfähige Zentren über die Landeskrankenhausplanung auch ergänzend zu den G-BA-Vorgaben zu benennen. In diesem Zusammenhang begrüßt das Ärzte-Parlament das diesbezügliche Engagement der NRW-Landesregierung und des zuständigen Landtagsausschusses und spricht sich dafür aus, dieses Anliegen auf Landesebene auch weiterhin zu verfolgen. […]

Quelle: Ärztekammer Wesfalen-Lippe (PDF, 1.69MB)

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