Ärztekammer fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren – Einstimmiges Votum der Kammerversammlung
Die Ärztekammer westfalen-lippe (ÄKWL) setzt sich weiterhin für den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren und damit für eine nachhaltige Finanzierung der in nordrhein-westfalen seit 15 Jahren erfolgreich etablierten Struktur der Brustzentren ein. Die Kammerversammlung der ÄKWL fordert deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) auf, Brustzentren auch zukünftig eigenständig als zuschlagsfähige Zentren vorzusehen, wie es in einem von der Versammlung einstimmig angenommenen Antrag des ÄKWL-Vorstandes heißt. Das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft verlangt zudem von den Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene, den Ländern den erforderlichen Gestaltungsfreiraum zurückzugeben, um unter Berücksichtigung der Versorgungsstrukturen im jeweiligen Bundesland zuschlagsfähige Zentren über die Landeskrankenhausplanung auch ergänzend zu den G-BA-Vorgaben zu benennen. In diesem Zusammenhang begrüßt das Ärzte-Parlament das diesbezügliche Engagement der NRW-Landesregierung und des zuständigen Landtagsausschusses und spricht sich dafür aus, dieses Anliegen auf Landesebene auch weiterhin zu verfolgen. […]
Quelle: Ärztekammer Wesfalen-Lippe (PDF, 1.69MB)