Änderungen bei der Ermittlung des Pflegebudgets vereinbart

Ausweitung der als „sonstige Berufe“ anerkannten Angestellten

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Änderungen bei der Ermittlung des Pflegebudgets vereinbart. Mit der Veröffentlichung des aG--Kataloges 2021 durch das Institut für das im () wurde darüber informiert, dass sie sich Anfang November auf eine Definition des Pflegebegriffs im Rahmen des Pflegebudgets verständigt haben. […]

Quelle: Solidaris

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