Abschlussbericht zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch den Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz

Der Beirat kommt in seinem zu dem Ergebnis, dass sich die Erlössituation der Krankenhäuser von Januar Mai unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen im Durchschnitt nicht verschlechtert hat. Eine Fortführung der sei daher nicht notwendig. Krankenhäuser mit coronabedingten Erlösausfällen und Mehrkosten sollen jedoch in Zukunft einen individuellen Ausgleich mit den Kostenträgern vereinbaren können. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 116KB)

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