Abrechnung Herzdiagnostik mit MRT und CT nach GOÄ

Die Untersuchungen des Herzens mit modernen Schnittbildverfahren sind weder in der GOÄ noch im  bisher adäquat abgebildet. Im Rahmen der Arbeiten zur Novellierung beider Gebührenordnungen hat der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) natürlich konkrete Leistungslegenden und Bewertungsvorschläge vorgelegt. Angesichts der derzeitigen politischen Großwetterlage ist aber nicht absehbar, wann umfangreiche Neuerungen dazu tatsächlich umgesetzt werden können. Im Bereich der gilt es dazu außerdem, zunächst die Frage der Herzbildgebung als Kassenleistung grundsätzlich zu klären. Nach wie vor ist der BDR der Ansicht, dass die des Herzens keine Kassenleistung ist […]

Quelle: thieme-connect.de

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