Abrechnung einer teilstationären Behandlung anstelle einer vollstationären Behandlung

| , Urteil vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das kann die beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre. Dies gilt auch, wenn das Krankenhaus anstelle einer zweckmäßigen, erforderlichen und ausreichenden teilstationären Behandlung eine ebenfalls zweckmäßige, aber nicht erforderliche vollstationäre Behandlung durchgeführt hatte. […]

 

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