560 Euro Ausgleichszahlung (Covid-19-KHEntgG)

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Freihalteprämie die entfallenden -Deckungsbeiträge mehr oder weniger passend ausgleicht. Unter Berücksichtigung der ebenfalls nicht abbaubaren erweisen sich 560 EURO in jedem untersuchten Fall als är. […]

Quelle: Curacon

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