25 Millionen Euro für kleine Geburtshilfen in Nordrhein-Westfalen
Gezielte Förderung für flächendeckende Versorgung und Erhalt kleiner Geburtshilfen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt rund 25 Millionen Euro für 69 Krankenhäuser bereit, um deren Geburtshilfen zu unterstützen. Diese Mittel werden als Überbrückungsfinanzierung zur Sicherstellung der Geburtshilfe in der Region eingesetzt, bis die bundesweite Krankenhausreform und die Einführung von Vorhaltebudgets greifen.
Die Förderung richtet sich speziell an kleinere Geburtshilfen mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr, die für eine flächendeckende Versorgung unerlässlich sind. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass durch diese Maßnahmen die Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen gesichert werden soll. Besonders kleinere Kliniken sind oft finanziell stark belastet, da die hohen Vorhaltekosten die Wirtschaftlichkeit gefährden.
Im Rahmen der Förderentscheidung profitieren 69 der insgesamt 125 Kliniken, die Geburtshilfe anbieten, von den Zuschüssen. Die Höhe der Förderung orientiert sich in erster Linie an der Geburtenzahl der Klinik. Rund 22 Millionen Euro der Fördermittel wurden basierend auf diesem Kriterium verteilt. Kliniken, die zusätzlich über Fachabteilungen wie Pädiatrie oder Neonatologie verfügen, erhielten eine zusätzliche Förderung. Durchschnittlich erhalten die begünstigten Kliniken rund 365.000 Euro. Die Fördermittel wurden ohne Bewerbungsverfahren zugeteilt.