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Schlagwort: Wunde, offen, infiziert – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 20.06.2016

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020

Problem/Erläuterung

Aufnahme eines Patienten bei Zustand nach großflächiger Kontaktverbrennung II. Grades am Rumpf, welche er sich Tage zuvor zugezogen hatte. Die Wunde zeigte sich infiziert. Im Wundabstrich Nachweis von Streptokokkus agalactiae, Staphylokokkus aureus, Serratia marcescens und Serratia ureilytica. Als Wundmanagement erfolgten eine antibiotische Therapie, wiederholt chirurgische Eingriffe sowie aufwändige Verbandswechsel. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

L08.8 Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut ist für die infizierte Wunde zu kodieren. Es handelt sich um eine offene Wunde, welche sich infiziert hat.

Für die Kodierung von Komplikationen bei offenen Wunden ist die Regelung der DKR 1905 Komplikationen offener Wunden anzuwenden. Hierbei ist zuerst der spezifische Kode für die Komplikation anzugeben, hier L08.8, da die Infektion mit einem spezifischen Kode der ICD-10-GM abbildbar ist. Der Kode für die offene Wunde ist als Nebendiagnose anzugeben.

Kommentierung FoKA:

Dissens (04.07.2016)

Im Fallbeispiel fehlen Angaben zur Größe der Verbrennung, zum tatsächlichen zeitlichen Abstand und zur Art der Vorbehandlung.

Der beschriebene klinische Verlauf ist nicht für eine zweitgradigen Verbrennung plausibel, vielmehr spricht das Beispiel für eine drittgradige Verbrennung, die initial unterschätzt wurde. Alle beschriebenen Maßnahmen sind gleichermaßen typisch für die Behandlung einer Verbrennung. Die DKR 1905 ist nicht anzuwenden, da es sich bei einer Verbrennung nicht um eine offene Wunde im Sinne der Klassifikation handelt.


Als Hauptdiagnose ist bei Anwendung der DKR D005 die Verbrennung mit Bezug zum tatsächlichen Schweregrad, Lokalisation und Größe zu verschlüsseln:

"Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff

Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden."

Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020)

Wird ein Patient bei Zustand nach großflächiger Kontaktverbrennung II. Grades am Rumpf, welche er sich Tage zuvor zugezogen hat und die sich infiziert zeigt, aufgenommen sowie im Wundabstrich Streptokokkus agalactiae, Staphylokokkus aureus, Serratia marcescens und Serratia ureilytica nachgewiesen und erfolgen als Wundmanagement eine antibiotische Therapie, wiederholt chirurgische Eingriffe sowie aufwändige Verbandswechsel, ist als Hauptdiagnose die Verbrennung zu kodieren.


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