Saarland will umfassende Denunziationspflicht im Krankenhaus einführen

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Das Saarland ist in den vergangenen Jahren von mehreren Skandalen im Gesundheitsbereich erschüttert worden, über die in der gesamten Republik berichtet worden ist.

Dies hat der Landesgesetzgeber im Saarland zum Anlass genommen, das Landeskrankenhausgesetz sowie das Heilberufekammergesetz zu reformieren.

Im vorgelegten Entwurf des Landeskrankenhausgesetzes wird nun eine umfassende Meldepflicht für Krankenhausleitungen (Verwaltungsdirektoren, Pflegedirektoren, Ärztliche Direktoren, Geschäftsführer und Vorstände) vorgesehen, an die zuständige Behörde, welche die Aufsicht über die Gesundheitsberufe führt, sowie die Krankenhausaufsicht alle Umstände zu melden, die einen Verstoß gegen Berufspflichten von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Pflegekräften begründen können. Ein konkreter Verdachtsfall oder ein Zusammenhang mit möglichen Patientengefährdungen ist dabei nicht erforderlich. Die Vorschrift des Entwurfs in § 15a SKHG sieht auch vor, dass dies auch für externen Kooperationspartnern des Krankenhauses gilt und auch eine Unterrichtungspflicht besteht, wenn das Krankenhaus Kenntnis von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die genannten Berufsgruppen bei bestimmten Katalogstraftaten (insb. Sexualdelikte sowie Alkohol- und Drogendelikten) erlangt. Dies soll sogar dann gelten, wenn die Ermittlungen sich gegen unbekannte Personen richten, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ermittlungen Angehörige der benannten Berufsgruppen betreffen. Vorsätzliche Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen bis 100.000,00 € belegt werden, fahrlässige Verstöße mit bis zu 50.000,00 €.

Parallel soll mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Heilberufekammergesetz eine Pflicht der jeweiligen Kammermitglieder zur Meldung begründet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Mitbehandelnde gegen Berufspflichten verstoßen und Leib, Leben oder Gesundheit einer Patientin oder eines Patienten gefährdet wird.

Die deutlich weitergehende Meldepflicht im Krankenhaus stellt ein Novum dar und droht die Bemühungen der Krankenhäuser um eine offene und transparente Fehlerkultur der letzten Jahre zu  konterkarieren. Die Verantwortlichen in den saarländischen Krankenhäuser werden sich zukünftig gezwungen sehen, alle Anhaltspunkte für selbst kleinste berufsrechtliche Vergehen ihres Personals an die zuständigen Behörden zu melden, auch wenn dies für die Sicherheit von Patienten überhaupt keine Relevanz haben sollte. Anders können sich die Verantwortlichen vor den möglichen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 100.000,00 € gar nicht schützen. Die gesetzliche Vorschrift wird damit zu einer Denunziationspflicht der Krankenhausleitung führen, durch die für die Patientensicherheit nichts gewonnen wird. Dies gilt umso mehr, als durch die nun vorgelegten Gesetzesentwürfe an den Defiziten auf Behördenseite, insbesondere der fehlenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Krankenhausaufsichtsbehörde, nichts geändert wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Landesgesetzgeber seine Pläne hierzu noch einmal überdenkt.

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