Corona-Notlage: Länder fordern für Krankenhäuser sichere Finanzierung

Pflegekräfte betreuen im besonders geschützten Teil der Intensivstation des Universitätsklinikums einen Covid-Patienten. Erstmals sind in Deutschland mehr als 30.000 neue Infektionen mit dem Coronavirus innerhalb eines einzigen Tages registriert worden. (Symbolbild)

Pflegekräfte betreuen im besonders geschützten Teil der Intensivstation des Universitätsklinikums einen Covid-Patienten. Erstmals sind in Deutschland mehr als 30.000 neue Infektionen mit dem Coronavirus innerhalb eines einzigen Tages registriert worden. (Symbolbild)

Berlin. Die Länder fordern vom Bund eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung. Insbesondere das System der Fallpauschalen, wonach die Kliniken ihre Erlöse abhängig von Art und Zahl der Behandlungen erhalten, soll auf den Prüfstand. Dies geht aus einem Papier der Chefs der Staatskanzleien hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt.

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Aus Sicht der Länder sind die auch schon vor der Pandemie bestehenden Probleme in der Corona-Zeit besonders aufgefallen. „Die Corona-Pandemie verdeutlicht, dass das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) stark reformbedürftig ist, da das Vorhalten einer umfassenden Notfallversorgung für Pandemiezeiten im aktuellen Vergütungssystem nicht angemessen abgebildet ist“, heißt es in dem insgesamt 30-seitigen Papier, das auch noch Reformvorschläge für andere Bereiche umfasst.

Schon vor Corona-Krise strukturelle Unterfinanzierung

Der Umstand, dass die Kliniken für das Vorhalten ihrer Kapazitäten bislang keine Kosten erstattet bekommen, habe bereits vor der Corona-Pandemie zu einer strukturellen Unterfinanzierung bestimmter Bereiche wie zum Beispiel der Geburtshilfe, Pädiatrie und Kinderchirurgie geführt. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses System „zu überprüfen und anzupassen, damit Fehlsteuerungen in Zukunft vermieden werden“. In der Kinder- und Jugendmedizin ist das Problem so dringend, dass dort schon „kurzfristig“ die Option geschaffen werden solle, diese orientiert am konkreten Finanzbedarf als sogenannte Besondere Einrichtung abrechnen zu können.

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Zudem sollen die Krankenhäuser kurzfristige finanzielle Hilfen erhalten. „Alle Krankenhäuser benötigen – unabhängig von den jeweiligen Versorgungsaufträgen – Liquidität, um überleben zu können“, heißt es in dem Papier. Die mit Wirkung seit dem 18.11.2020 geltende Neuregelung sei nicht ausreichend. Es sei notwendig, dass alle Krankenhäuser, die an der Versorgung von Covid-19-Patienten und zur Aufrechterhaltung der akut stationären Versorgung notwendig seien, einen Ausgleich coronabedingter Erlösausfälle bekämen. Die Länder fordern den Bund zudem auf, den Krankenhäusern durch längerfristig geltende Regelungen „mehr Planungssicherheit einzuräumen“.

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