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Jede zehnte Hamburger Klinik hat zu wenig Personal

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Noch müssen Kliniken, die zu wenig Pflegepersonal ausweisen, nicht mit Sanktionen rechnen.
Quelle: ZB/Sebastian Kahnert
Seit Januar dieses Jahres gelten Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern. Hamburg hat als erstes Bundesland Quartalszahlen veröffentlicht. Das Ergebnis ist ausbaufähig.

Seit dem 1. Januar 2019 gelten für Krankenhäuser in bestimmten Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Als erstes Bundesland hat Hamburg am Mittwoch die Ergebnisse für das erste Quartal veröffentlicht: Jedes zehnte Krankenhaus hatte demnach zu wenig Personal. Die Untergrenzen gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallmedizin, in Abteilungen also, in denen die Pflege von großer Bedeutung ist. Auf der Intensivstation dürfen in einer Tagesschicht zum Beispiel nur 2,5 Patienten auf eine Pflegekraft kommen, in einer Nachtschicht in der Kardiologie 24 Patienten pro Pflegekraft.

Sanktionen müssen die betroffenen Kliniken, zu denen laut der Gesundheitsbehörde private ebenso wie öffentliche Träger gehören, nicht befürchten: Die ersten drei Monate galten „als Probelauf ohne Auswirkungen“, wie Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) betonte. Die betroffenen Kliniken wurden allerdings über ihr fehlendes Personal informiert. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss nach einem Jahr mit Kürzungen der Vergütungen oder der Reduzierung von Fallpauschalen durch die Krankenkassen rechnen.

Einen Tag vor dem heutigen Hamburger Krankenhaustag gab die Senatorin noch weitere Zahlen bekannt: In diesem Jahr hat ihre Behörde den Kliniken rund 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2011 floss insgesamt eine Milliarde Euro in die Krankenhäuser. Die Kapazität der Kliniken ist in den vergangenen fünf Jahren zudem um 800 neue Betten stark gestiegen.

Beim neuen Krankenhausplan, der ab Anfang 2021 gilt, brauche man laut Prüfer-Storcks anders als in vielen anderen Städten nicht über die Reduzierung von Krankenhausbetten zu diskutieren, wohl aber über die Qualität in den Kliniken: Die SPD-Politikerin regt im Vorfeld der Verhandlungen an, die Qualitätssicherung in Teilgebieten der Inneren Medizin voranzutreiben. So sollen auf Dauer nur jene Krankenhäuser spezielle Behandlungen vornehmen dürfen, die auch die notwendigen medizinischen Standards erreichen.

Digitalstrategie für Hamburger Medizin

Die Qualität des Medizinstandorts Hamburg soll nach Ansicht der Gesundheitssenatorin in Zukunft auch eine regionale Digitalstrategie sicherstellen. Die neue Initiative Hamburg Health Harbour (H3) sieht vor, landesweite Angebote zu schaffen, die über die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehene Digitalisierungsoffensive hinausgehen. Dazu will die Behörde jedes Jahr 25 Millionen Euro investieren.

Gemeinsam mit der Gesundheitswirtschaft, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten will die Behörde unter anderem eine Kindergesundheits-App entwickeln und Schulungen durchführen, in denen Patienten den richtigen Umgang mit der elektronischen Patientenakte erlernen können. Diese Akte soll laut Spahn spätestens 2021 eingeführt werden.

Außerdem ist eine Plattform geplant, mit der sich Mediziner vernetzen können, um Patientendaten sicher auszutauschen. „Im Idealfall kann der Arzt dann per Knopfdruck Vorerkrankungen, vorherige Therapien oder zuvor verschriebene Medikamente abfragen“, sagte Prüfer-Storcks. Als Erstes wolle sich H3 um die Optimierung des Entlassmanagements kümmern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative liegt auf der IT-Sicherheit der Krankenhäuser. Damit Kliniken sicher kommunizieren können, nutzt die Behörde dafür Teile aus dem Krankenhaus-Strukturfonds. Darüber hinaus soll auch die Langzeitpflege profitieren: Für ambulante Dienstleister sei es nach wie vor üblich, Abrechnungen analog an die Krankenkassen zu versenden. „Die Pflegekräfte brauchen wir allerdings beim Menschen und nicht am Schreibtisch“, sagte Prüfer-Storcks. Deshalb sollen digitale Lösungen erarbeitet werden. Ein Zeitpunkt, wann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann, nannte Prüfer-Storcks nicht.

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