Kabinett beschließt COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

vdek: In der Krise schnelle pragmatische Lösungen gefunden

„Die Politik hat rasch gehandelt und umfangreiche Finanzhilfen zur Abfederung der finanziellen Belastung der Krankenhäuser durch die Corona-Krise beschlossen, das ist ein wichtiger Schutzschirm für die Krankenhäuser“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz.

Elsner: „In der Krise zusammenstehen“

„An vielen Stellen müssen wir jetzt kurzfristig pragmatische Lösungen zur Unterstützung der im Gesundheitswesen Tätigen finden. In diesem Gesetz geht es zunächst um Krankenhäuser, Ärzte und die Pflege. Wir werden auch für weitere Leistungserbringer, die unsere Versicherten versorgen, Lösungen finden müssen. Wir gehen davon aus, dass die dazu notwendige Gesetzgebung folgt. Es geht jetzt darum, in der Krise zusammenzustehen. Lösungen müssen immer wieder der aktuellen Situation angepasst werden. Mit dem Schutzschirm im Krankenhausentlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt getan“, so Elsner.

Mehr als 8 Milliarden Euro für die Krankenhäuser

Mit mehr als acht Milliarden Euro sollen demnach die Kliniken entlastet werden. Kliniken sollen für ausgefallene planbare Behandlungen wie eine Knie-OP Ausgleichszahlungen in Höhe von 560 Euro pro Tag bekommen. Der Bund stellt hierfür 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung, die über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Krankenhäuser geleistet werden. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro erhalten. Hierfür wird mit etwa 1,5 Milliarden Euro gerechnet, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Ausgesetzt werden auch die Untergrenzen beim Pflegepersonal. Auch Rehabilitationseinrichtungen sollen Nicht-Corona-Patienten zur Krankenhausversorgung aufnehmen. Zudem soll ein um geschätzte 3,2 Milliarden Euro angehobenes Pflegebudget sicherstellen, dass mehr Pflegepersonal zur Betreuung der Infizierten zur Verfügung steht. Dazu wird der sogenannte Pflegeentgeltwert um 54 auf 185 Euro am Tag erhöht.

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