Soziales - Celle:Klagewelle um Klinikrechnungen belastet Sozialgerichte

Bremen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Celle (dpa/lni) - Die Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen strittiger Abrechnungen belasten die niedersächsischen Sozialgerichte. Das teilte ein Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen am Montag in Celle mit. Für die acht Sozialgerichte hätten sich allein für den Dezember in einer zweiten Welle rund 1900 Klageeingänge in Krankenhaus-Sachen ergeben, darunter 127 Listenklagen mit etwa 5300 Abrechnungsfällen. Besonders stark betroffen seien die Gerichte in Braunschweig und Osnabrück.

Auslöser einer ersten Klagewelle, die Sozialgerichte auch bundesweit belastet, war eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch den Bundestag von vier auf zwei Jahre. In dem Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nach der Fristverkürzung vorsorglich per Klage zurückforderten. Eine auf Bundesebene erreichte Verständigung zeigte in der Praxis keine Wirkung. Die zweite Welle sei im Dezember durch das MDK-Reformgesetz ausgelöst worden, erklärte der Sprecher. Viele Krankenhäuser befürchteten, dass künftig nur noch das eingeklagt werden könne, was zuvor erörtert wurde und klagten deshalb noch vor der Rechtsänderung.

Es gab laut Geschäftsbericht an den acht Sozialgerichten 36 788 neue Verfahren, 3930 weniger als im Vorjahr. Ende 2018 waren 47 902 Verfahren anhängig, ein Jahr später 48 257, ein Zuwachs von 355.

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