Mit dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) wurde unter anderem auch beschlossen, dass die Kosten, die den Krankenhäuserns für Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Patientinnen und Patienten entstehen, die zur voll- oder teilstationären Krankenhauisbehandlung ab dem 14.Mai 2020 aufgenommen wurden, mit einem Zusatzentgelt den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden können.
Weiß jemand, wie der Entgeltschlüssel lautet ? Interessant wäre auch, auf welchen Preis sich geeinigt wird.