Erläuterung des GDNG und erste Handlungsempfehlungen
Thema: Forschung GDNG Gesundheitsdatennutzungsgesetz Intensivmedizin Routinedaten
Erläuterung des GDNG und erste Handlungsempfehlungen
Weisse Liste stellt Krankenhaussuche ein; Bundesministerium für Gesundheit plant neues Vergleichsportal
G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre
Blutbedarf besser planbar, Auswahl von passenden Blutprodukten einfacher
Die hessische Krankenhausgesellschaft hält die Übergangspflege für „ein tot geborenes Kind“.
Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026
Gesundheitsminister Cholnan Srikaew hat die Sicherheit der im System des Ministeriums gespeicherten Patientendaten bekräftigt.
Viele Informationen aus dem geplanten Klinikatlas des Bundes schon jetzt verfügbar
Viele Informationen aus dem geplanten Klinikatlas des Bundes schon jetzt verfügbar
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz verwenden die Software einer Kaiserslauterer Firma, die Lücken im Datenschutz haben soll.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Nach Eintragung im Handelsregister gilt die Pflegeplatzmanager GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2024 als aufgelöst und der vollständige Betrieb ist auf die Recare Deutschland GmbH