Bundestag verabschiedet Patientendaten-Schutz-Gesetz

Im Sinne der Versicherten: Elektronische Patientenakte wird Schub für die Digitalisierung bringen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Deutschen Bundestag. Dazu erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek:

„Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, welche großen Chancen und vielfältigen Möglichkeiten die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet. Es ist daher erfreulich, dass der Bundestag nun das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen hat und damit die inhaltliche Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter konkretisiert. Die ePA wird ab 2021 einen Schub für die Digitalisierung bringen. Durch die Möglichkeit Befunde, Diagnosen, Notfalldaten und andere wichtige Gesundheitsinformationen in der ePA zu speichern, wird sich die Versorgung weiter verbessern: Doppeluntersuchungen können vermieden, der Behandlungsalltag kann erleichtert, die Patientensicherheit erhöht werden. Gut ist auch, dass es ab 2022 unter anderem möglich sein wird, Impfausweis, Mutterpass oder das Zahn-Bonusheft in der ePA speichern zu lassen. Weitere Inhalte, etwa Daten zur pflegerischen Versorgung, werden ab 2023 in die ePA integriert. Wir begrüßen, dass die Versicherten dabei stets Herren ihrer Daten bleiben und entscheiden können, wer auf die gespeicherten Daten zugreifen kann. Sie allein entscheiden, ob sie die ePA nutzen und wenn ja, welche Informationen gespeichert werden. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass Ärzte für die Einstellung und Verarbeitung der Daten künftig einen Zuschlag erhalten sollen. Dokumentation und Anamnese werden über Pauschalen bereits ausreichend vergütet. Die Ersatzkassen arbeiten weiter intensiv daran mit, dass die ePA pünktlich zum 1. Januar eingeführt werden kann.“

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