Goldberg-Klinik
„Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“

Gewerkschaft warnt vor „gravierenden Nachteilen“ bei Zusammenlegung von Goldberg-Klinik Kelheim mit St. Josef in Regensburg.

16.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:50 Uhr
Goldberg-Klinik in Kelheim: Der Umbau zur Umbau zur Caritasklinik steht bevor. −Foto: Beate Weigert

Verwundert zeigt sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über den Prozess, welcher über die Zukunft der Goldberg-Klinik in Kelheim entscheiden soll. Dazu erklärt Josef Ilsanker, ver.di Sekretär für den Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Forschung und Bildung: „Nach Monaten des Schweigens und der Gerüchte soll nun binnen einer Woche der Umbau zur Caritasklinik unter Dach und Fach gebracht werden. Dieses Hauruckverfahren ist äußerst irritierend und führt zu einer enormen Verunsicherung bei vielen Beschäftigten.“

Laut dem Gewerkschaftssekretär müssten die Kreisräte und Kreisrätinnen für sich entscheiden, ob es ihnen wirklich möglich sei, eine Vereinbarung – die in solchen Fällen normalerweise 90 und mehr Seiten hat – binnen einer Woche im Detail zu lesen und deren Auswirkungen zu prüfen. Letztendlich würden die Auswirkungen weit über ihre Amtszeit hinausgehen und alle Menschen in der Region betreffen. Die aktuelle Informationspolitik gegenüber den Beschäftigten und dem Betriebsrat hält Ilsanker für völlig unzureichend.

Veränderungen erwartet

Es sei eben nicht so, dass es für die Beschäftigten nicht zu deutlichen Veränderungen käme. Ilsanker: „Eine solche Informationspolitik wird denen, die den Laden am Laufen halten nicht gerecht. Viele fühlten sich als Verschiebeobjekt anstatt als wertgeschätzte Mitarbeiter.“ Aktuell sei noch nicht gesichert, in welcher Form und in welchem Zeitraum, der Tarifvertrag öffentlicher Dienst bei den bestehenden Arbeitsverträgen fortgeführt werde.

Auf mündliche Aussagen werde man sich seitens der Gewerkschaft jedenfalls nicht verlassen, betonte Ilsanker in einer Mitteilung. Sicher sei jedoch, dass mit dem Übergang der Goldberg-Klinik zur Caritasklinik das Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr zur Anwendung kommt. Zukünftig werde das Kirchenarbeitsrecht angewendet.

Ilsanker: „Ein solches Kirchenarbeitsrecht gibt es nur in Deutschland und es hat gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz teils gravierende Nachteile für die Beschäftigten. Unter anderem wird aus dem Betriebsrat eine Mitarbeitervertretung mit deutlich weniger Rechten. Zudem verlieren die Beschäftigten z.B. ihr Recht auf Streik und damit ihr Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Es sollte jeden bewusst sein, dass es keinen Automatismus gibt, dass der zukünftig anzuwendende AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) der Entwicklung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst angepasst wird.“ Bereits jetzt gäbe es Unterschiede, so seien im AVR Helfertätigkeiten schlechter gestellt.

Transparenz gefordert

Angesichts der Verunsicherung des Personals fordert die Gewerkschaft mehr Transparenz. Ver.di empfinde es als skandalös, dass der Betriebsrat letzten Freitag im Aufsichtsrat Stellung beziehen musste, obwohl ihm das Vertragswerk erst tags zuvor und nur nach Aufforderung zur Verfügung gestellt wurde. „Dieses Vorgehen hat den Beschäftigten erneut den Eindruck vermittelt, dass ihre Expertise und ihre Interessen bei diesem Deal keine Rolle spielen“, so Ilsanker. Aufgrund dieser Verunsicherung überlegen bereits mehrere Beschäftigte die Goldbergklinik zu verlassen, so Ilsanker.

Angesichts der angespannten Personalsituation sei es deshalb unerlässlich, dass sich die Informationspolitik gegenüber den Beschäftigten ändere und es rasch konkrete Zusagen bzgl. Jobgarantie und Anwendung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst gäbe. „Um es klar zu sagen, wir fordern mehr Transparenz, eine Jobgarantie für alle Beschäftigten sowie, dass der Tarifvertrag öffentlicher Dienst dauerhaft bei allen bestehenden Arbeitsverträgen angewendet wird und auch an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnimmt.“ Ver.di werde seine Mitglieder während eines Überganges natürlich beratend und notfalls auch juristisch zur Seite stehen.