2,3 Millionen Euro Schadenersatz für das Klinikum

Vergleich mit Familie Fastenmeier und Ex-OB Alfred Lehmann

07.01.2021 | Stand 08.01.2021, 7:35 Uhr
Lehmann −Foto: SCHMATLOCH

Vergleich mit Familie Fastenmeier und Ex-OB Alfred Lehmann

(ty) Das Klinikum Ingolstadt, der Krankenhauszweckverband Ingolstadt und das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Klinikum Ingolstadt GmbH haben sich mit der Familie des ehemaligen Klinikum-Geschäftsführers Heribert Fastenmeier, dem früheren Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann, und einem Bauträger auf einen Vergleich geeinigt, durch den das Klinikum eine Summe von 2,15 Millionen Euro als Schadenersatz-Zahlung erhält. Zusätzlich ist ein Betrag von 150 000 Euro bereits vorab als Schadenskompensation an das Klinikum geflossen.

Der von den beteiligten Schadensversicherungen gebilligte Vergleich umfasst alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des ehemaligen, inzwischen verstorbenen Klinikum-Geschäftsführers Heribert Fastenmeier sowie des früheren Vorsitzenden des Krankenhauszweckverbands Alfred Lehmann in ihrer jeweiligen Organ-Funktion.

Die außergerichtliche Streitbeilegung wurde durch eine Mediation unter Leitung der Präsidentin am Landgericht Ingolstadt, Elisabeth Kurzweil, erzielt. Es handelt sich aus Sicht aller Seiten um eine umfassende und endgültige Beilegung aller Konflikte (auch der laufenden Gerichtsverfahren). „Durch diese Einigung können weitere langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, und es wird der Rechtsfrieden für alle Beteiligten nach einer längeren Phase der rechtlichen Auseinandersetzungen wiederhergestellt“, meldet das Klinikum.

Die Vorwürfe gegen Fastenmeier umfassten unter anderem die Vergabe von Aufträgen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen sowie ihm angeblich nicht zustehende Vergütungen auf Kosten des Klinikums. Auch die wirtschaftliche Stabilisierung des vom Klinikum betriebenen MVZ auf Kosten des Mutterhauses wurde ihm in der zivilen Forderung zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte gegen ihn Anklage erhoben. Weil die Strafverfolger eine Fluchtgefahr sahen, kam Fastenmeier im April 2017 in Untersuchungshaft, wo er sich Ende des Jahres – kurz nach Weihnachten – in seiner Zelle erhängte. Zu einem Prozess kam es deshalb nicht.

Bei Lehmann geht es in erster Linie um nicht geltend gemachte Kaufpreisforderungen beim Verkauf des alten städtischen Krankenhauses. Wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wurde er im Oktober 2019 von der Großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Prozess beinhaltete mehrere Komplexe, die nicht nur das Klinikum betrafen – unter anderem ging es auch um den Verkauf des alten städtischen Krankenhauses.