Bundesgericht
Chefarzt-Affäre am Kantonsspital Aarau: Staatsanwaltschaft verliert Streit um anonyme Patientendaten

Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen Unbekannt und verlangt vor dem Bundesgericht den Zugriff auf nicht anonymisierte Unterlagen des Kantonsspitals Aarau.

Manuel Bühlmann, Fabian Hägler
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Hier schanzte sich ein Arzt mehr Behandlungen und damit mehr Lohn zu. Nun will die Staatsanwaltschaft volle Einsicht.

Hier schanzte sich ein Arzt mehr Behandlungen und damit mehr Lohn zu. Nun will die Staatsanwaltschaft volle Einsicht.

Claudio Thoma

Mehr als 500 Mal hat ein früherer Chefarzt des Kantonsspitals Aarau medizinische Leistungen erfasst, obwohl er sie gar nicht erbracht hatte. Er richtete für die Angiologie-Abteilung eine Datenbank ein, in der die leitenden Ärzte, Oberärzte und Assistenzärzte ihre Einsätze erfassen mussten. Im offiziellen elektronischen Leistungserfassungssystem trug er später den eigenen Namen ein und verschaffte sich und den damaligen leitenden Ärzten auf diese Weise mehr Lohn. Laut dem Kantonsspital Aarau ging es um eine Summe von rund 13 000 Franken. Der fehlbare Arzt hat den Anteil, der ihm zufloss, inzwischen zurückbezahlt.

An den Kosten für Patienten und Krankenkassen änderte sich dadurch zwar nichts, das Kantonsspital erlitt jedoch einen finanziellen Schaden. Grund ist eine Aufteilung der Hono-rare, die am KSA bis Ende 2015 galt: Behandelt ein Chefarzt einen Patienten, erhält das Spital 17,5 Prozent der für die medizinischen Leistungen verrechneten Beträge, die restlichen 82,5 Prozent fliessen in einen Honorarpool und von dort später weiter auf die Konten von Chefärzten und leitenden Ärzten. Stehen hingegen Ober- und Assistenzärzte im Einsatz, gelangen lediglich 9 Prozent der Gelder in den Pool, die restlichen 91 Prozent stehen dem Spital zu.

Anonymisierung der Daten würde 20 000 Franken kosten

Die Honoraraffäre beschäftigt nicht nur die Politik, sondern auch die Justiz. Wegen Betrugs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung führt die Aargauer Staatsanwaltschaft seit Februar ein Strafverfahren gegen unbekannt.

Noch bevor klar ist, ob es zu einer Anklage kommt, muss sich das Bundesgericht schon mit der Chefarzt-Affäre beschäftigen. Vor der obersten Instanz gelandet ist der Fall wegen eines Streits über einen USB-Stick. Kantonsspital Aarau und Staatsanwaltschaft sind sich nicht einig, ob und in welcher Form die darauf enthaltenen Patientendaten in die Untersuchung einfliessen sollen.

Das Kantonsspital hatte der Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres zwei USB-Sticks mit Informationen übergeben, allerdings für einen der Datenträger sogleich die Siegelung verlangt. Die Staatsanwaltschaft war damit nicht einverstanden, stellte beim Zwangsmassnahmengericht ein Entsiegelungsgesuch und forderte die Herausgabe der Daten jener Patienten aus den Jahren 2014 und 2015, die sich mit der Entbindung des Chefarztes vom Berufsgeheimnis einverstanden erklärten.

Darauf liess das Zwangsmassnahmengericht bei einer externen Firma abklären, wie aufwendig es wäre, die Patientendaten zu anonymisieren, denn auf dem USB-Stick befinden sich auch Namen und Wohnadressen. Die Daten, aufgeteilt in die drei Datenverzeichnisse «Daten H-Planer», «Fakturierung» und «Honorarabrechnung», waren gemäss der Firma einwandfrei lesbar. Sie zu anonymisieren, würde rund 80 Arbeitsstunden zu 240 Franken benötigen, also über 19 000 Franken kosten.

Bundesgericht: Patientendaten für Untersuchung nicht nötig

Im Juni hiess das Zwangsmassnahmengericht das Entsiegelungsgesuch gut, allerdings nur unter der Bedingung einer Kostengutsprache der Staatsanwaltschaft von 20 000 Franken für die fällige Anonymisierung der Daten. Gegen diese Verfügung reichte die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte, der USB-Stick sei vollständig, nicht anonymisiert und bedingungslos zu entsiegeln.

Sonst bestehe die Gefahr, dass der Beschuldigte bei der Einvernahme Aussagen verweigern könnte, lautet eines der staatsanwaltschaftlichen Argumente. Ausserdem müssten Patienten befragt werden können, um seine Angaben in Bezug auf Zeitpunkt, Art und Durchführung der Behandlungen zu überprüfen.

Die Bundesrichter sind anderer Meinung, halten die anonymisierten Daten für ausreichend. In ihrem am Montag veröffentlichten Entscheid stellen sie fest: Durch die Strafuntersuchung müsse im Wesentlichen die Frage geklärt werden, ob Diskrepanzen bestehen zwischen den tatsächlich behandelnden Ärzten und den Personen, auf deren Namen intern die Honorargutschrift erfolgte. «Der notwendige Vergleich ist voraussichtlich auch ohne Kenntnis von Namen und Adressen der Patienten möglich.»

Die oberste Instanz lässt der Staatsanwaltschaft jedoch eine Hintertüre offen: «Sollte wider Erwarten für notwendige weitergehende Untersuchungen die Kenntnis der Identität der Patienten erforderlich sein, wird die verfahrensleitende Staatsanwaltschaft ein Teil-Entsiegelungsgesuch stellen können.»

Bis zum Abschluss des Strafverfahrens ist das Zwangsmassnahmengericht verpflichtet, den Anonymisierungsschlüssel – also jene Angaben, mit denen die Patienten identifiziert werden können – aufzubewahren. Aus Sicht der obersten Richter droht daher kein Beweisverlust und somit kein nicht wiedergutzumachender Nachteil. Deshalb tritt das Bundesgericht gar nicht auf die Beschwerde der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft ein.

Derweil läuft die Untersuchung im Fall des fehlbaren Chefarztes weiter, wie Fiona Strebel, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der AZ sagt. «Die Daten werden uns nun in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt», erklärt Strebel.

Bundesgerichtsurteil: 1B_350/2019 vom 26. September 2019

Chefarzt-Nachfolge in Aarau geregelt

Der fehlbare Chefarzt, der medizinische Leistungen auf seinen Namen erfasst haben soll, die er nicht selber erbrachte, ist seit Ende April nicht mehr am Kantonsspital Aarau tätig. Seit dem 1. September ist Christoph Thalhammer, der zuvor Leitender Arzt am Berner Inselspital war, Chefarzt Angiologie in Aarau. Mit den neuen Chefärzten der Gefässchirurgie und der Radiologie soll er laut Mitteilung des Spitals die interdisziplinäre Gefässmedizin in Aarau voranbringen.

Thalhammer ist seit 2002 Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, habilitierte 2009 und wurde 2016 zum Titularprofessor der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich ernannt. Christoph Thalhammer ist Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie und der Sektion Gefässe der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin. (fh)