Einigung auf Finanzrahmen für 2020

2,3 Milliarden Euro für Hamburger Kliniken

Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2020 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt. Danach stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 1,8 Milliarden Euro für

die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Hansestadt bereit. Grundlage der Planungen ist der sogenannte Landesbasisfallwert, der in diesem Jahr 3.657 Euro beträgt.

Plus von 100 Millionen Euro für die Versorgung der Patienten

Erstmals ab 2020 werden den Krankenhäusern darüber hinaus die Kosten für das Pflegepersonal gesondert vergütet. Legt man den hierfür vorgesehenen Finanzierungsrahmen zugrunde, erhalten die Hamburger Kliniken insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro von den Krankenkassen; das ist rund 100 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Die zusätzlichen Millionen sind zweckgebunden für die Versorgung der Patientinnen und Patienten gedacht – für Investitionen in die Krankenhäuser ist weiterhin das Bundesland Hamburg zuständig.                                  

Weit über 500.000 Patienten behandelt

Der Landesbasisfallwert ist die zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslands bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also jenem Betrag, der beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird. Der überwiegende Teil der Klinikleistungen wird nach diesem System bezahlt. Die Krankenhäuser in der Hansestadt versorgten den aktuellsten Zahlen zufolge 2018 weit über 500.000 Patientinnen und Patienten.                                                                                                     

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com