Wilhelmshaven - Der Prozessmarathon Prof. Dr. Kai Goldmann gegen das Klinikum Wilhelmshaven könnte bald zu einem Ende kommen. Viele Vorwürfe, die das Klinikum gegen den ehemaligen ärztlichen Direktor und Chefarzt der Anästhesiologie vorgebracht hatte, um eine Kündigung zu begründen, überzeugten das Gericht bislang nicht. Vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven streitet er bereits in mehreren Prozessen gegen die Entlassung.

So wird ihm seitens des Klinikums Urkundenfälschung vorgeworfen und in Operationsberichten seine Anwesenheit unterschrieben zu haben, obwohl er Narkosen nur ein- und nicht ausgeleitet oder weder ein- noch ausgeleitet haben soll. Prof. Dr. Goldmann streitet diese Vorwürfe ab, er habe immer gewissenhaft gehandelt. Hinzu komme, dass der vom Klinikum aufgeführte Zeuge aufgrund der Abdeckungen zwischen Anästhesie und Operierenden gar keine Sicht auf den Anästhesisten gehabt haben könne. Somit habe er gar nicht bemerken können, welcher Anästhesist anwesend ist.

Auch über den Zweck der Unterschrift waren sich Klinikum und Prof. Dr. Goldmann zunächst uneinig. So gab das Klinikum an, die Unterschrift bedeute, dass der Chefarzt während der gesamten Operationszeit anwesend gewesen sei, räumte später aber ein, dass die Unterschrift lediglich die Verantwortung, nicht die Anwesenheit quittiere. Auch ein internes Protokollsystem, worin sich einige Angaben von den handschriftlichen unterscheiden, führte das Klinikum als Beweis für das angebliche Fehlverhalten Goldmanns an. Doch auch dieser Vorwurf konnte bislang nicht überzeugen: In Tests zeigte sich das Programm als sehr fehleranfällig.

Vollumfänglich einlassen kann sich der Arzt zudem auf die Vorwürfe gar nicht. Denn seitens des Klinikums werden keine Details zu Einzelfällen herausgegeben, so dass Goldmann nicht fallspezifisch reagieren kann. Das nennt sogar die Richterin „ehrverletzend“. Sie erkenne keine Urkundenfälschung und sehe es auch als problematisch an, dass der Betriebsrat im vergangenen Jahr der Kündigung Goldmanns zugestimmt hat, da nicht bekannt ist, welche Unterlagen vorgelegt worden sind.

Auch dem Vorwurf, dass Goldmann gegen die Loyalitätspflicht verstoßen haben soll, widerspricht die Richterin. Er soll unberechtigter Weise eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt gestellt haben, weil die Voraussetzungen für den Betrieb einer Röntgenanlage nicht vorgelegen haben. Hierfür sei er nicht der Beauftragte und er hätte sich mit der Geschäftsführung auseinander setzen müssen. Gesprächsprotokolle zeigen, dass Goldmann aber sehr wohl von der Geschäftsführung beauftragt wurde, sich um den Missstand zu kümmern. Schon im letzten Termin machte Goldmann deutlich, dass der eigentliche Beauftragte bereits verstorben ist.


Zwar gab es zwischen Goldmann und dem Klinikum interne Gespräche, zu einer Einigung kam es an diesem Prozesstag aber nicht.

Alina Zacher
Alina Zacher Volontärin, Wilhelmshavener Zeitung