Kanton Solothurn
«Ambulant vor stationär» wird verstärkt: Nach einer Operation geht's ab 2020 öfter direkt nach Hause

Der Kanton erweitert die Liste mit Operationen, die grundsätzlich ambulant – und nicht stationär – erfolgen sollen. Dadurch sollen auch Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden. In Solothurn orientiert man sich dabei am erfolgreichen Luzerner Vorbild.

Noëlle Karpf
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Eingriffe am Meniskus werden heute in den meisten Fällen ambulant behandelt. Patienten müssen danach also keine Nacht im Spital verbringen.

Eingriffe am Meniskus werden heute in den meisten Fällen ambulant behandelt. Patienten müssen danach also keine Nacht im Spital verbringen.

Keystone

Patienten sollen nach einem Eingriff schneller nach Hause können. Und das Gesundheitswesen soll Geld sparen. Diese Ziele stecken hinter dem Grundsatz «ambulant vor stationär». Wenn möglich, erfolgen demnach Eingriffe ambulant; das heisst, Patienten werden entlassen, ohne die Nacht im Spital verbringen zu müssen. Dieser Grundsatz ist nicht neu, erklärt Heinrich Schwarz, Leiter des kantonalen Gesundheitsamtes. Medizinischer Fortschritt mache vermehrt ambulante Eingriffe möglich. «Zwischen der Behandlung eines Meniskus noch vor 30 Jahren und derjenigen heute liegen Welten.»

So steht genau dieser Punkt – die Operation am Meniskus - auf einer Liste des Bundesamtes für Gesundheit, welche seit 2019 für alle Kantone gilt. Dort sind sieben Eingriffskategorien definiert, in welchen grundsätzlich ambulant und nicht stationär behandelt wird. Nun, mit Beginn 2020, hat der Kanton Solothurn diese Liste auf insgesamt 16 Kategorien erweitert.

Der Kanton Luzern macht’s vor – und spart Millionen

Die 16er-Liste

Die Liste des Bundesamts für Gesundheit, die Eingriffe festlegt, die grundsätzlich ambulant ausgeführt werden sollen, gilt seit Januar 2019. Enthalten waren darauf etwa die Eingriffskategorien Mandelentfernungen und Operationen bei Kniearthrose inklusive Eingriffe am Meniskus. Diese Eingriffe sind auch auf der 16er-Liste enthalten, die der Kanton auf Anfang 2020 eingeführt hat. Neu dazu kommen neun weitere Eingriffskategorien. Neu gilt im Kanton der Grundsatz «ambulant vor stationär» auch bei Behandlungen des Grauen Stars, oder der Erweiterung oder Wiedereröffnung von verengten oder verschlossenen Blutgefässen. Der Regierungsrat hat Ende 2019 beschlossen, diese 16er- Liste den Listenspitälern des Kantons Solothurn vorzulegen und anschliessend online zu veröffentlichen.

«Weil es keinen Sinn macht, stationär zu behandeln, wenn eine ambulante Behandlung besser ist», begründet Schwarz die Erweiterung der Liste. Besser heisst in diesem Fall, nach dem Regierungsratsbeschluss von Ende 2019: «Wirksamer, zweckmässiger oder wirtschaftlicher».
Deshalb gilt im Kanton nun bei 16 Eingriffskategorien der Grundsatz «ambulant vor stationär». Man hat die 16er-Liste übernommen, welche der Kanton Luzern als erster 2017 eingeführt hat, und welche danach auch in anderen Kantonen verwendet worden ist.

Laut Schwarz hat sich der Bund mit seiner kürzeren Liste damals nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt. Der Hintergrund: Für ambulante Behandlungen zahlen Krankenkassen, bei stationären übernimmt der Kanton 55 Prozent der Kosten. Einfach gesagt, haben Krankenkassen also nicht unbedingt ein Interesse an der steigenden Anzahl ambulanter Eingriffe. Am Schluss soll es aber keine Rolle spielen, wo es günstiger wird – Hauptsache, die gesamten Kosten im Gesundheitswesen werden gesenkt, so die Devise in den Kantonen, welche ihre Listen erweitert haben. Diese Möglichkeit liess der Bund von Anfang an offen.

So sagte auch Gesundheitsdirektorin Susanne Schaffner bereits 2018, als die Liste im Kantonsrat Thema war, die Bundesliste reiche sicherlich nicht aus. Und so besteht auch im Kanton die gesetzliche Grundlage, die Liste des Bundes mit Eingriffskategorien zu ergänzen.

Die Luzerner Liste hat sich aber bewährt. So geht aus einer Medienmitteilung vom November hervor, dass im Jahre 2018 3,2 Millionen gespart werden konnten, und die stationären Operationen bei den aufgelisteten Eingriffskategorien um über 50 Prozent zurückgingen. Dies vor allem in den Bereichen Kniespiegelungen, Leistenbrüche und der Behandlung von Krampfadern.

Stationär weiterhin möglich – aber Begründung ist nötig

Die Einführung der Liste im Kanton bedeute aber nicht, dass man angeschlagene Patienten einfach heimschicke, betont Schwarz. In jedem Einzelfall wird abgeklärt, ob eine ambulante Behandlung tatsächlich besser ist. So sind stationäre Behandlungen immer noch möglich – es braucht einfach eine Begründung dafür. Dazu gibt es eine Liste mit Kriterien; ist eine Person etwa schwer oder noch zusätzlich erkrankt, bei Kindern unter 3 Jahren oder fehlender Transportmöglichkeit wird stationär behandelt.

Am Schluss verfolgt der Kanton das Ziel, «unnötige stationäre Spitalaufenthalte zu vermeiden» und Gesundheitskosten zu senken, heisst es im Regierungsratsbeschluss weiter. In vergangenen Debatten im Kantonsrat war von einem Sparpotenzial von zwei Millionen jährlich die Rede.