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Schlappe vor Verwaltungsgericht Klinikum Oldenburg muss Prozesskosten offenlegen

Das  Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Klinikum Oldenburg muss seinen Auskunftspflichten nachkommen. Unser Archivfoto zeigt das   anlässlich des Weltfrühchentags 2021 lila angestrahlt Gebäude.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Klinikum Oldenburg muss seinen Auskunftspflichten nachkommen. Unser Archivfoto zeigt das anlässlich des Weltfrühchentags 2021 lila angestrahlt Gebäude.

Klinikum

Oldenburg - Das Klinikum Oldenburg hat Rückstellungen in Höhe von insgesamt 624 000 Euro für Kosten im Zusammenhang mit dem Klinikmordprozess gebildet. Das geht aus Antworten auf einem Fragenkatalog hervor, über die die Ruhr-Nachrichten in Dortmund berichten. Das Klinikum habe dem angeklagten früheren Geschäftsführer sowie zwei weiteren angeklagten ehemaligen Mitarbeitern die Übernahme der Kosten für einen Anwalt angeboten, teilt das Klinikum mit. 

Fürsorgepflicht

Die Rückstellungen seien mit Blick auf sämtliche Prozesskosten geschätzt und eingestellt worden, erläuterte eine Sprecherin des Klinikums unserer Redaktion. Die Betriebshaftpflichtversicherung vergüte nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. „Aus Fürsorgegesichtspunkten hat das Klinikum bereits bei Einleitung der Verfahren den Mitarbeitenden angeboten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen und die Kostenübernahme bis zu 300 Euro maximal je Stunde für einen Verteidiger zugesichert.“

Der frühere Geschäftsführer war 2013 von Oldenburg ans Klinikum Dortmund gewechselt. Die Verhandlung gegen den Manager, der bis zu seinem Ausscheiden 2021 als sehr erfolgreicher Klinikchef gilt, wird in Dortmund aufmerksam verfolgt. Freiwillig haben die Ruhr-Nachrichten die Information zu den Prozesskosten allerdings nicht vom Klinikum Oldenburg erhalten. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden, hatte die Pressestelle zunächst erklärt und Fragen abgewiesen. Dagegen war der Verlag Lensing Media vorgegangen und hatte die Antworten eingeklagt.

Hohes Interesse

Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg erklärte sich das Klinikum schließlich zur Beantwortung bereit.

Das Verwaltungsgericht hatten den „Ruhr Nachrichten“ bestätigt, das Interesse an der Frage, ob öffentliche Gelder für die Anwaltshonorare fließe und wenn ja welche Summen sei „als außerordentlich hoch einzuschätzen“. Nach einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und privaten Schutzinteresse stellten die Richter fest: Ein Auskunftsverweigerungsrecht stehe dem Klinikum in diesem Fall nicht zu. (5 B 1063/22)

Vier ehemalige Beschäftigte des Klinikums Oldenburg und drei des Klinikums Delmenhorst stehen derzeit wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu Tötung durch Unterlassen vor Gericht.

Die Anklage wirft ihnen vor, Hinweise zu Högels Patienten schädigendem Verhalten erhalten, ihnen aber nicht nachgegangen zu sein. Die Angeklagten werden von insgesamt 18 Anwältinnen und Anwälten verteidigt. Darunter sind Fachanwälte und Strafrecht-Spezialisten. Der Prozess ist auf mehr als 40 Verhandlungstage angesetzt. Sollten die Angeklagten freigesprochen werden, werden die Kosten des Verfahrens aus der Staatskasse bezahlt.

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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