Gemeinsame Erklärung zur Erhöhung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern zur Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten

Angesichts der steigenden Zahl an Corona-Infizierten und der zu erwartenden Zunahme an COVID-19-Erkrankten ist es oberstes Ziel, die Ausweitung des Virus zu bremsen und alle Erkrankten bestmöglich zu versorgen. Dazu ist insbesondere sicherzustellen, dass die notwendigen Kapazitäten in der Intensivversorgung, insbesondere bei der Beatmung zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, die Universitätsmedizin Mainz sowie Vertreterinnen und Vertreter weiterer Krankenhäuser der Maximal- und Schwerpunktversorgung nun mit Zustimmung des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft konkrete Ziele und Maßnahmen vereinbart:

1. In Rheinland-Pfalz werden innerhalb der nächsten zwei Wochen Krankenhäuser zur Schwerpunktversorgung für COVID-19-Erkrankte eingerichtet: Dies sind vorwiegend die Maximalversorger sowie weitere geeignete Kliniken der Schwerpunktversorgung.
In einem ersten Schritt treffen die Trierer Krankenhäuser und das Gesundheitsamt Trier Vorbereitungen für die Einrichtung eines Krankenhausstandortes (das ehemalige St. Elisabeth Krankenhaus in Trier Nord) als zentralen Behandlungsstandort für stationäre Patientinnen und Patienten mit Covid-19-Erkrankung.

Alle Allgemeinkrankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen und Intensivbeatmungskapazitäten haben, beteiligen sich ebenfalls an der Versorgung von COVID-19-Erkrankten. Die Schwerpunktkrankenhäuser schließen mit den weiteren, an der Versorgung beteiligten Kliniken Kooperationsvereinbarungen über die Modalitäten der Versorgung.
Ein Muster wird durch die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und die Maximalkliniken zeitnah erarbeitet.

2. Ab sofort verschieben die an der Notfallversorgung beteiligten Krankenhäuser mit Intensivbeatmungskapazitäten in Rheinland-Pfalz elektive Operationen, also planbare Eingriffe, auf zunächst unbestimmte spätere Zeitpunkte, um wichtige Kapazitäten in der Intensivversorgung für die Behandlung von Covid-19-Erkrankten freizuhalten. Die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern entscheiden fallweise, welche Eingriffe ohne schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten verschoben werden können.

3. Es ist gemeinsames Ziel der Landesregierung, der Landeskrankenhausgesellschaft mit Zustimmung des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Vertreterinnen und Vertreter von Unimedizin und Krankenhäusern, die Zahl der Beatmungsplätze in den kommenden Monaten landesweit um ca. 50 % auf mindestens 1.500 zu erhöhen. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sollen, wie folgt, geschaffen werden:
Die Kliniken unternehmen alle Anstrengungen, um die Zahl der Beatmungskapazitäten kurzfristig zu erhöhen, etwa durch Nutzung von entsprechenden Geräten aus der Anästhesie. Hierdurch ist in vielen Fällen eine Ausweitung um 30% und mehr möglich. Die Landesregierung versucht, die für diesen Kapazitätsaufbau notwendigen Beatmungsgeräte zu beschaffen. Aktuell besteht die kurzfristige Aussicht auf 100 invasive mobile Beatmungsgeräte. Weitere Geräte können aufgrund der zentralen Bestellungen des BMG beschafft werden; der entsprechende Verteilungsschlüssel steht derzeit noch nicht fest.

4. Durch die Qualifizierung von bis zu 2.000 bereits vorhandenen Pflegekräften soll das Personal im Intensivpflegebereich sehr kurzfristig, spätestens ab übernächster Woche, aufgestockt werden. Ziel ist, auf diesem Weg das notwendige Personal für insgesamt 2.000 Intensivbetten im ganzen Land zur Verfügung zu stellen. Basis ist ein Personalschlüssel von 1:2 (eine fachweitergebildete Intensivpflegekraft für zwei Intensivpflegebetten), der durch jeweils zwei kurzfristig weitergebildete Pflegekräfte unterstützt wird. Die Qualifizierung der Pflegekräfte hat an der Unimedizin Mainz bereits begonnen.

Neben der Unimedizin werden Weiterbildungsinstitute am West-pfalzklinikum in Kaiserslautern und am Marienkrankenhaus mit den Standorten Wittlich und Neuwied kurzfristig in die Qualifizierung einsteigen. Darüber hinaus wird es Qualifizierungsangebote vor Ort in den einzelnen Krankenhäusern geben.

Diese umgehend zu ergreifenden Maßnahmen auf der Landesebene werden notwendigerweise abgesichert durch Maßnahmen auf der Bundesebene. Dazu zählen insbesondere das bereits erfolgte Aussetzen der Personaluntergrenzen, die geplante weitere Rückführung von Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss sowie der von Bundeskanzlerin Merkel den Krankenhäusern zugesicherte finanzielle Schutzschirm. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, die sich wie beschrieben engagieren, müssen die Gewissheit haben, durch die geschilderten Maßnahmen nicht ins Defizit zu geraten.

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