Verein zur Förderung eines solidarischen und öffentlichen Gesundheitswesens NRW e.V.
246 Suchergebnisse
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 13.02.2024 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
Grund ist die zuletzt nicht erreichte Mindestmenge der Eingriffe in Rostock, die bei 20 liegt.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
L 16 KR 357/23 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2023
Nach dem Aus der Extremfrühchen-Station in Neubrandenburg vor einem Jahr wollen die Krankenkassen nun weitere hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr bezahlen.
Keine Mindestmenge für TAVI
Beratungen zu einer neuen Mindestmenge für Major-Leberresektionen
Datenübermittlung der Krankenkassenverbände an den G-BA
Eine jährliche Mindestmenge von 10 Herztransplantationen pro Standort eines Krankenhauses wird festgelegt
Überblick über alle Kliniken, die im Jahr 2024 Eingriffe in den neun mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen dürfen.
Frühgeborenen-Stationen in Schweinfurt, Coburg, Bamberg und Bayreuth stehen auf dem Spiel.
In drei Bereichen werden die Mindestmengen im kommenden Jahr angehoben.
Überblick über geklärte und offene Rechtsfragen sowie Prognose zur Zukunft der höchst streitanfälligen Mindestmengen.
Es sei eindeutig, dass Kliniken alles dafür tun, um trotz fehlender Erfahrung weiterhin extreme Frühchen zu versorgen.