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Für den Begriff "B 1 KR 18/17 R".
Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter

Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter

B 1 KR 18/17 R, B 1 KR 11/19 R, B 1 KR 19/19 R – Urteile Bundessozialgericht – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Medizinrecht Saarland

Der Begriff der Entwöhnung i.S.d DKR 1001h nach der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung setzt einschränkend voraus, dass die eigene Spontanatmung des Patienten nicht alleine aufgrund der behandelten Erkrankung beeinträchtigt, sondern gerade auch durch eine Adaption des Patienten an das Beatmungsgerät eingeschränkt wurde

S 13 KR 2/17 | Sozialgericht Aachen , Urteil vom 20.08.2019 rechtskräftig