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Wettbewerb soll erhalten bleiben – Krankenhäuser dürfen auch nicht kooperieren

Kartellamt untersagt Klinikfusion

Gütersloh (WB/rec). Das Bundeskartellamt untersagt eine Fusion des Städtischen Klinikums und des Elisabeth-Hospitals in Gütersloh. Um den Wettbewerb zu wahren, lehnt das Kartellamt auch eine engere Kooperation der beiden Krankenhäuser ab.

Operation gescheitert: Klinikum und Hospital dürfen weder fusionieren noch kooperieren.
Operation gescheitert: Klinikum und Hospital dürfen weder fusionieren noch kooperieren. Foto: dpa

Seit Dezember 2018 hat eine Sondierungsgruppe bestehend aus Vertretern der Sankt Elisabeth Hospital GmbH und der Klinikum Gütersloh gGmbH in zahlreichen Sitzungen ausgelotet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kooperation zwischen den Häusern denkbar ist. Die Gespräche seien von Beginn an in einer konstruktiven, ernsthaften und ergebnisorientierten Atmosphäre geführt worden, teilt die Stadt der Presse mit. Im Laufe der Gespräche sei eine Vertrauensbasis geschaffen, gegenseitiges Verständnis für unterschiedliche Haltungen aufgebaut und ein Lösungsmodell für eine Partnerschaft erarbeitet worden.

Fusion empfohlen

Die Sondierungsgruppe empfahl den Gesellschaftern beider Seiten, die beiden Kliniken zu fusionieren. Damit werde die jahrzehntelange Konkurrenzsituation beendet. Die Stärken der Häuser könnten für die gemeinsame Zielsetzung gebündelt werden, um die optimale Versorgung der Patienten im Stadt- und Kreisgebiet langfristig sicher zu stellen. Doppelt vorgehaltene Abteilungen könnten nach einer gemeinsamen Strategie zusammengeführt werden. Es würden wirtschaftlich tragfähige Strukturen entstehen, die gleichermaßen attraktiv für Patienten und Beschäftigte wären.

Höhere Fallzahlen

Die im Verbund höheren Fallzahlen für gleichartige Behandlungen und Operationen würden die Versorgungsqualität steigern und die Patientensicherheit verbessern. Das Angebotsspektrum in der regionalen Versorgung könnte erhalten bleiben und ausgebaut werden. Vorhandene Leistungsträger würden dauerhaft an das fusionierte Krankenhausunternehmen gebunden, neue leichter gewonnen werden. Die letztlich im Verbund eintretende Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Status Quo könnte in Zeiten der Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch die Krankenkassen und das Land NRW dafür sorgen, dass in zeitgemäßen Versorgungsinfrastrukturen der Häuser und zukunftsfähige Medizintechnik investiert werden könne. Mit dieser Sichtweise befand sich die Sondierungsgruppe im Einklang mit den Planungen des Gesundheitsministeriums in NRW und Expertenmeinungen, wie zuletzt in Studien der Bertelsmann Stiftung dargelegt worden war..

Doch eine informelle Voranfrage für einen Zusammenschluss der beiden Krankenhausunternehmen hat das Kartellamt jetzt negativ beurteilt. Ausgehend von der gängigen Sichtweise des Amtes, dass fehlende Konkurrenz bei Wirtschaftsunternehmen dafür sorgt, dass die Qualität nachlässt, unterstellt das Amt, dass dies auch bei gemeinnützigen Krankenhäusern der Fall sei. Gegenteilige Empfehlungen von Gesundheitsfachleuten und die, Zusammenschlüsse fordernde Krankenhausplanung des Landes spielten bei der Einschätzung durch das Kartellamt keine Rolle.

Mögliche medizinische Ausweichangebote für Patienten an en Bielefelder Krankenhäusern seien im Rahmen der Marktbetrachtung durch das Kartellamt nicht berücksichtigt worden.

Völliges Unverständnis

Die Vertreter der Sondierungsgruppe bedauern diese Sichtweise des Bundeskartellamtes sehr, die auch für andere Formen einer Kooperation zum Tragen käme. Damit könne eine weitreichende medizinische Kooperation zwischen dem St. Elisabeth Hospital und dem Klinikum Gütersloh zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verwirklicht werden. Wie es jetzt für die beteiligten Häuser weitergehen könne, müsse mit den jeweiligen Trägergremien besprochen werden. Einstweilen lasse die Sichtweise des Bundeskartellamtes alle Beteiligten mit völligem Unverständnis zurück. Es bestehe noch Hoffnung, dass der Bundesgesetzgeber diesen Widerspruch zwischen Anforderungen der Gesundheitspolitik und dem Kartellrecht löse, damit die gewünschten trägerübergreifenden Kooperationen vor Ort zukünftig eine Chance hätten.

Die städtische Delegation bestand aus der Ersten Beigeordneten Christine Lang, der Geschäftsführerin des Klinikums Maud Beste sowie dem Leiter der Abteilung Beteiligungsmanagement bei der Stadt Gütersloh Michael Dresmann. Die Delegation des St. Elisabeth Hospitals bestand aus Olaf Bartsch (Verwaltungsrat, Gesellschafter St. Pankratius Gütersloh), dem Mitglied des Verwaltungsrates Wolfram Gerling (Gesellschafter Stiftung Marienhospital Oelde), Marcel Giefers (Verwaltungsrat des Sankt Elisabeth Hospitals, Gesellschafter CURA Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH) und Dr. Stephan Pantenburg, Geschäftsführer des St. Elisabeth Hospitals. Beide Seiten haben sich zudem durch externe Berater unterstützen lassen.

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