am 04. April 2023

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) e.V. veranstaltet die KU Gesundheitsmanagement am 4. April 2023 bereits den 23. KU Kodierfachkräftekongress – dieses Mal wieder als Online-Seminar.

Der Kodierfachkräftekongress richtet sich an Kodierfachkräfte in deutschen Krankenhäusern und zielt direkt auf die praktische Umsetzung der vermittelten Inhalte im Berufsalltag ab.

Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com

Neben der „Ambulantisierung im Medizincontrolling“ und „Orpha-Codes“ nimmt der Kongress in praxisnahen Vorträgen aktuelle Entwicklungen und Tipps aus der FOKA/SEG 4 sowie des MDs in den Fokus. Auf der Agenda stehen ebenso Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund, die für die tägliche Kodierarbeit relevant sind.

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Programm:

UhrzeitThema
09:00-09:15 UhrBegrüßung
09:15-10.15 UhrAktuelles aus dem MD zu Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen – Erfahrungen und Vorschau aus Sicht des MD
Dr. Kerstin van Rüth
10:25-11:25 UhrORPHAcodierung: Grundlagen und Erfahrungen aus der Kodierpraxis
Dr. Holm Graeßner
11:35-12:00 UhrEntscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund
Dr. Erwin Horndasch
12:00-12:45 UhrMittagspause
12:45-13:45 UhrDie wichtigsten Änderungen des AOP-Vertrags §115
Renate Tief
13:55-14:55 UhrFoKA: Expertise zwischen Anfragen und Kodierempfehlungen
Dr. Lars Schäfer
15:05-16:05 UhrKodierung in der Pädiatrie
Dr. Christian Voll
(Änderungen vorbehalten)

Referenten:

Dr. Holm Graeßner

Geschäftsführer des Zentrums für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Tübingen

Holm Graessner hat einen Abschluss in Biomedizintechnik, Elektrotechnik, Germanistik, Philosophie und Betriebswirtschaft. Er promovierte 2004 mit „Summa cum laude“ und erlangte 2008 seinen MBA-Abschluss.

Seit 2010 ist er Geschäftsführer des Zentrums für Seltene Erkrankungen an der Universität und dem Universitätsklinikum Tübingen. Er ist Koordinator des European Reference Network for Rare Neurological Diseases (ERN-RND). Zusammen mit Olaf Riess koordiniert er zudem das europäische Forschungsprogram Solve-RD zum Thema „Solving the unsolved rare diseases“. Seit 2020 ist er als Fellow der European Academy of Neurology (EAN) Mitglied des Management Teams des Neurogenetics Panel und des Rare Neurological Disease Coordinating Panel. Im Jahr 2021 war er Mitbegründer der Initiative 1 Mutation 1 Medicine (1M1M), die mutationsspezifische Antisense-Oligonukleotid-Therapien (ASO) für Patienten mit schwer beeinträchtigenden oder lebensbedrohlichen seltenen neurologischen Erkrankungen entwickelt.

ORPHAcodierung: Grundlagen und Erfahrungen aus der Kodierpraxis

Im deutschen Gesundheitssystem erfolgt die Kodierung von Erkrankungen bzw. Diagnosen mittels ICD-10-GM. Die ICD-10- GM-Kodierung erlaubt allerdings nur für wenige Seltene Erkrankungen (SE) eine eindeutige Identifikation. Eine durch Orphanet entwickelte Nomenklatur erlaubt die eindeutige Kodierung von SE mittels sogenannter OrphaKennnummern (OKn). Mit Inkraftreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wird eine Kodierung von SE mithilfe der OKn ab dem 1.4.2023 im stationären Bereich verbindlich vorgeschrieben. Der Vortrag erläutert die Grundlagen der ORPHAcodierung und stellt die Erfahrungen dar, die seit 2019 am Zentrum für seltene Erkrankungen des Universitätsklinikums Tübingen mit der Um- und Durchsetzung der ORPHAcodierung gesammelt werden konnten.

Dr. Erwin Horndasch

Leitung Medizincontrolling Diakoneo Kliniken Neuendettelsau und Schwabach

Seit Beginn des DRG-Zeitalters ist Dr. Horndasch als Medizincontroller und DRG-Berater tätig. Er ist Mitglied beim Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung. Zudem ist er als Sachverständiger bei Abrechnungsstreitigkeiten vor Sozial- und Zivilgerichten tätig. Er kann deshalb als Spezialist für die Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen bezeichnet werden. 

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund

Es werden die letzten Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund vorgestellt und die derzeit anhängigen Verfahren. Zudem wird darauf eingegangen, welche Auswirkungen die Entscheidungen auf die Dokumentation und Abrechnung haben.

Dr. Lars Schäfer

Leitung Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA)

Dr. med. Lars Schäfer hat seine medizinische Ausbildung zum Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Dortmund abgeschlossen. Seit dem Jahr 2007 ist er im Medizincontrolling tätig. Nach der Leitung des Medizincontrollings bei der GSG Consulting GmbH ist er seit Februar 2023 als Projektmanager bei der Dedalus Healthcare AG angestellt. Seit 2013 ist er Mitglied der FoKA Steuerungsgruppe und sitzt dieser seit 2022 vor.

FoKA: Expertise zwischen Anfragen und Kodierempfehlungen

In dem Vortrag wird der Vorsitzende des Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) Dr. med. Lars Schäfer die Arbeit des Ausschusses vorstellen. Welche Themen werden vom FoKA behandelt und wie wird der Kontakt zum Ausschuss hergestellt? Wie versteht sich der FoKA in Bezug auf BfArM, InEK, SEG-4 und Bundesschlichtungsausschuss? Die Arbeitsweise des FoKA wird anhand exemplarischer Fragen vorgestellt. 

Renate Tief

Geschäftsführerin der CPG Tief

Renate Tief ist als Beraterin, Referentin und externe Autorin im Gesundheitswesen seit über 35 Jahren bundesweit tätig. Ihre Schwerpunkte sind die Beratungen von Arztpraxen und Krankenhäusern zu folgenden Themen:

  • -Ambulante Abrechnung: GOÄ/EBM/UV-GOÄ etc.
  • -Qualitäts- und Risikomanagement sowie Praxis- und Personalmanagement

Die wichtigsten Änderungen des AOP-Vertrags §115

Zum 1. Januar 2023 haben sich die Vertragspartner des AOP-Vertrages auf umfassende Änderungen des Vertrag zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V inklusive der dazugehörigen Anlagen geeinigt.
Die wichtigsten Änderungen des AOP-Vertrags §115 zusammengefasst:

  • Die neuen Kontextfaktoren kennenlernen
  • die neuen Zuschlagspositionen und Nachbeobachtungsziffern
  • Neue OPS-Kodes in Abschnitt 1 und 2 (einschl. Übergangsregelung)

Dr. Kerstin van Rüth

Stv. Leiterin Krankenhaus Region Süd, MD Bayern

Dr. Kerstin van Rüth verantwortet als stv. Leiterin “Krankenhaus” Süd überwiegend die Planung und Durchführung der Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen bayernweit. Sie begleitet den Prozeß der Umsetzung seit dem gesetzlichen Inkraftreten der Strukturprüfungsrichtlinie und MD-Qualitätskontrollrichtlinie.
Auf Bundesebene ist sie im Bereich SEG 4 in der AG  Strukturprüfungen vertreten und hat bis Anfang des Jahres in der AG Qualitätskontrollen an der Vorbereitung der Unterlagen zur Durchführung der Qualitätskontrollen mitgearbeitet.
Frau van Rüth ist Fachärztin für Anästhesie, war langjährig in der Klinik tätig und hat Ende 2016 als ärztlicher Gutachterin ihre Tätigkeit beim medizinischen Dienst begonnen.

Aktuelles aus dem MD zu Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen  – Erfahrungen und Vorschau aus Sicht des MD

Mit dem Krankenhaus-Struktur-Gesetz (KHSG) hat die Bundesregierung in 2015 eine Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Dem Thema Qualität wird im Gesetz hohe Priorität zugesprochen.
Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der gesetzlichen Kassen im Rahmen von Qualitätskontrollen die Umsetzung der Qualitätsvorgaben des G-BA. Mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-QK-RL) sind die Einzelheiten zur Durchführung der Kontrollen geregelt.
Neu eingeführt wurde in 2021 die Prüfung von Strukturmerkmalen.  Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.
Rückblick auf zwei Jahre Prüferfahrung und Ausblick auf weitere Aufgaben zum Thema Qualität im Krankenhaus, Optimierung der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen durch transparente Kommunikation.

Informationen

Datum:4. April 2023, 09.00-16.05 Uhr
Ort:Online über Zugangslink
Gebühren416,50 Euro inkl. MwSt.
357,00 Euro inkl. MwSt. für jede weitere Person des gleichen Hauses
DGfM-Mitglieder erhalten 10% Rabatt!

Alle Teilnehmer erhalten die Deutschen Kodierrichtlinien 2023 mit MD-Kommentar und Seminarunterlagen inklusive!

Die Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Bei Stornierung der Anmeldung 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Aufwandspauschale von 25 Euro fällig. Bei Nichterscheinung oder Stornierung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.


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