Pressemeldungen

05.07.2022

Zwei-Klassen-Sterben ist verantwortlich für den Verschiebebahnhof zwischen Pflegeheim und Krankenhaus

Zu dem heute veröffentlichten AOK-Pflegereport erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Individuelle Versorgungspläne sind kein Ersatz für eine umfassende Hospiz- und Palliativbegleitung in den 12.000 Pflegeheimen. Weil zusätzliches Personal und praktische Unterstützung fehlen, werden viele der Bewohner am Ende des Lebens zwischen Heim und Klinik hin- und hergeschoben. Dieser Verschiebebahnhof trifft einen Großteil der sterbenden Pflegebedürftigen in den Einrichtungen. Der Bundesgesundheitsminister muss endlich das Leiden dieser Menschen zu seiner Sache machen. Mit ehrenamtlichen Hospizdiensten, ambulanten Palliativteams oder Hausärzten ist das nicht zu stemmen. Jede Pflegeeinrichtung braucht ihr eigenes hauptamtliches Hospizteam. Karl Lauterbach ist aufgefordert, das Zwei-Klassen-Sterben zu beenden. Sterbende in Pflegeeinrichtungen brauchen den gleichen Anspruch auf umfassenden Begleitung wie Sterbende in Hospizen. Es ist zutiefst ungerecht, dass die Sozialkassen für die jährlich knapp 34.000 Hospiz-Patienten monatlich 13.000 Euro zur Verfügung stellen und für die 300.000 sterbenden Pflegeheimbewohner im Jahr 1.800 Euro monatlich."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.