Frankenthal Klinik: Stadt will bei Kündigungsverfahren in Berufung gehen

Im November vergangenen Jahres war dem langjährigen Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik fristlose gekündigt worden.
Im November vergangenen Jahres war dem langjährigen Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik fristlose gekündigt worden.

Die Stadt Frankenthal will gegen die beiden Urteile, mit denen das Arbeitsgericht Ludwigshafen im Juli und das Landgericht Frankenthal im August in erster Instanz die ersten fristlosen Kündigungen gegen den früheren Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik für unwirksam erklärt hat, in Berufung gehen. Die Verwaltung wolle den jeweils zuständigen Gremien diesen Schritt vorschlagen, erklärte Xenia Schandin, Pressesprecherin der Stadt, auf RHEINPFALZ-Anfrage. „Wir folgen damit der Einschätzung unseres juristischen Beistands.“ Nach deren Rechtsauffassung seien die Urteilsbegründungen der Gerichte nicht nachvollziehbar, „da wesentliche Beweise und Zeugen nicht ausreichend angehört wurden“. Diese Aspekte seien aus Sicht der Stadt nicht in die Urteilsfindung und Urteilsbegründung eingeflossen. Wie berichtet, führt die Stadt für die im November vergangenen Jahres ausgesprochene Kündigung vor allem Fehler bei der Abrechnung der sogenannten intensivmedizinischen Komplexbehandlung ins Feld. Diese sei wider besseren Wissens zum Nachteil der Klinik erfolgt. Das Arbeitsgericht sah das nicht als erwiesen an. Das Verfahren vor dem Landgericht drehte sich um die Kündigung des langjährigen Klinikmanagers als Geschäftsführer der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH, bei der beispielsweise Reinigungs- und Küchenpersonal des Krankenhauses angestellt sind.

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