Hochtaunus-Klinik: Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Hochtaunus-Klinik in Bad Homburg. Gegen zwei hier tätige Ärzte wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben

Die Hochtaunus-Klinik in Bad Homburg. Gegen zwei hier tätige Ärzte wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben

Foto: picture alliance / dpa
Von: KOLJA GÄRTNER

Frankfurt – Statt auf die Intensivstation schickten sie ihn heim: Die Staatsanwaltschaft hat wegen des aus ihrer Sicht vermeidbaren Todes eines 74-Jährigen Anklage gegen einen Arzt (58) und seine Kollegin (34) erhoben.

Am 14. August 2018 stürzte der Rentner vom Fahrrad, schlug dabei mit dem Hals auf dem Lenker auf. Am nächsten Morgen ist seine Kehle „angeschwollen wie bei einem Frosch", seine Stimme kratzig. Er geht zu einem Notfallchirurgen, der diagnostiziert eine Einblutung im Hals und eine „kloßige Aussprache", meldet ihn in der Hochtaunusklinik in Bad Homburg als Notfall an, telefoniert extra mit dem 54-jährigen Hals-Nasen-Ohrenarzt, der dort Belegbetten hat.

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Quelle: BILD

In der Notaufnahme untersucht ihn die 34-Jährige Assistenzärztin, erkennt nur eine harmlose Schwellung, veranlasst aber eine CT-Untersuchung. Bei der wird aber das für die genaue Bildgebung notwendige Kontrastmittel vergessen. Auch der HNO-Arzt begutachtet den Mann. Danach wird er entlassen.

Entlassung statt Intensivstation

Zuhause erleidet der Mann nachmittags einen Hustenanfall, läuft blau an, kollabiert. Seine Frau wählt den Notruf, Rettungskräfte reanimieren den 74-Jährigen, bringen ihn ins Klinikum Höchst. Doch er kann nicht mehr gerettet werden, stirbt am Abend. Todesursache: Eine „großflächige Einblutung" hatte die Luftröhre zugedrückt.

Als der 74-Jährige ins Klinikum Höchst kam, war er nicht mehr zu retten

Als der 74-Jährige ins Klinikum Höchst kam, war er nicht mehr zu retten

Foto: Sven Moschitz

Laut Anklage hätte eine sofortige intensivmedizinische Behandlung mit Intubation dies verhindert, handelten die beiden Mediziner „sorgfaltswidrig" und die „Regeln der ärztlichen Kunst" missachtend.

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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