Weiden in der Oberpfalz
24.11.2022 - 17:14 Uhr
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Sehr gutes Zeugnis für Impfpassfälscher: Kliniken einigen sich mit Ex-Chefarzt

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun ist die juristische Auseinandersetzung des Weidener Klinikums mit einem Ex-Chefarzt um ein gefälschtes Impfzertifikat zu Ende. Die Parteien einigen sich, die fristlose Kündigung ist vom Tisch.

Der digitale Impfpass eines Weidener Chefarztes war gefälscht. Dennoch hat die fristlose Kündigung gegen den Mann nicht bestand.

Der Impfpass-Skandal am Weidener Klinikum ist juristisch mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Am Donnerstag einigte sich ein früherer Chefarzt des Hauses mit der Leitung der Kliniken Nordoberpfalz AG beim Landesarbeitsgericht in Nürnberg. Wie die Pressestelle des Gerichts auf Anfrage bestätigte, kamen beide Seiten überein, die ursprünglich ausgesprochene fristlose Kündigung in eine ordentliche umzuwandeln.

Das Arbeitsverhältnis endet damit rückwirkend zum 30. Juni 2022. Die fristlose Kündigung war Ende 2021 ausgesprochen worden. Außerdem soll der Mediziner ein Zeugnis mit der Gesamtbewertung "sehr gut" erhalten.

Mit der Partnerin

Der damalige Chefarzt hatte es Anfang 2022 bundesweit in die Medien gebracht, nachdem bekannt geworden war, dass der Mann ein digitales Impfzertifikat zu einer abgeschlossenen Covid-Impfung nutze, obwohl er nicht geimpft war. Das Zertifikat habe er laut Meldung der Staatsanwaltschaft Weiden vom Januar durch einen manipulierten Impfnachweis erlangt, den er sich gemeinsam mit seiner Partnerin besorgt hatte. Die Frau war als Krankenschwester ebenfalls am Klinikum beschäftigt. Beide erhielten die fristlose Kündigung, die Weidener Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Urkundenfälschung.

Diese Ermittlungen hat die Behörde bereits im August eingestellt. Das lag unter anderem daran, dass der Bundestag erst im November 2021 die Gesetze verschärft hatte. Zuvor war es nicht direkt strafbar, einen solchen falschen Impfausweis zu nutzen. Lediglich bei Vorlage bei Behörden oder Versicherungen wurde bis dahin geahndet. Zudem habe nicht nachgewiesen werden können, dass der Chefarzt das falsche Zertifikat tatsächlich beim Arbeitgeber vorgelegt hat, meldete damals der Rechtsanwalt des Arztes in einer Mitteilung. Der Arzt hatte argumentiert, das falsche Zertifikat nur privat genutzt zu haben. In der Arbeit habe er sich dagegen regelmäßig getestet, so wie es für nicht geimpfte Mitarbeiter vorgegeben war.

Keine Stellungnahme

Die fristlose Kündigung hatte dagegen in der ersten arbeitsrechtlichen Instanz Bestand. Unter anderem auch deshalb, weil der Arzt zugegeben hatte, die Coronatests meist selbst übernommen zu haben, statt wie vorgesehen die Teststationen im Haus zu nutzen.

Gegen die Entscheidung des Weidener Arbeitsgerichts war der gekündigte Chefarzt vor das Landesarbeitsgericht in Nürnberg gezogen. Die Richter dort mussten am Donnerstag jedoch keine Entscheidung treffen, weil sich beide Seiten auf den Vergleich einigen konnten. Wie dieser Vergleich jeweils bewertet wird, muss allerdings offen bleiben. Weder von der Kliniken Nordoberpfalz AG noch von der Seite des Arztes gab es am Donnerstag eine Stellungnahme.

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Weiden in der Oberpfalz11.01.2022
 
 

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