Krankenhäuser - Marburg:Linke: Rückabwicklung von Uniklinik-Privatisierung gestützt

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Das Schild der Uniklinik Marburg. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Linksfraktion im hessischen Landtag sieht sich in ihrer Forderung nach einer Rückabwicklung der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg durch ein Rechtsgutachten bestärkt. Zusammen mit der Gewerkschaft Verdi und der parteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) hatten die hessischen Linken das Gutachten bei dem Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse stellten sie am Montag vor. Wieland kommt darin zu dem Schluss, dass eine "Vergesellschaftung" des UKGM mit dem Grundgesetz vereinbar wäre und das Land Hessen die entsprechenden Gesetzgebungsbefugnisse dafür hätte.

Das Uniklinikum war 2006 vom Land Hessen an die Rhön-Klinikum AG verkauft worden, die mittlerweile von Asklepios übernommen wurde. Die Privatisierung war bundesweit die erste eines Universitätsklinikums und löste auch Kritik aus. Wiederholt gab es Berichte über Personalmangel, Arbeitsverdichtung und hohe Ausfallzeiten. Erst im März hatten sich die Gewerkschaft Verdi und die Geschäftsführung auf ein Tarifpaket für die nicht-ärztlichen Dienste am UKGM geeinigt. Es bleibe aber etwa die Sorge vor einer zunehmenden Tarifflucht, sagte Hessens Verdi-Landesbezirksleiter Jürgen Bothner. "Für uns war und ist ein Uniklinikum in privater Hand ein Ding der Unmöglichkeit." Von Rhön-Klinikum war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

"Die Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg war, ist und bleibt ein schwerer Fehler zu Lasten der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sowie von Forschung und Lehre, der rückgängig gemacht werden muss", bekräftigte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Schalauske, am Montag. In dem Rechtsgutachten zeige sich, dass dies auch nach dem Auslaufen des Rückkaufrechts, der sogenannten Change-of-Control-Klausel, möglich wäre. Damit zeige sich, dass "eine Menge vermeintliche Hindernisse, die von manchen politischen Konkurrenten immer in den Raum gestellt wurden" hinfällig seien, so Schalauske. Zugleich räumte er ein: "Es sieht nicht so aus, als würden wir wahrscheinlich in kürzester Zeit politische Mehrheiten im Landtag dafür haben." Man setze aber neben dem Gutachten auch auf weiteren gesellschaftlichen Druck sowie die Unterstützung durch Bündnispartner.

Wieland erläuterte, Artikel 15 erlaube dem Staat, "Unternehmen, die privatwirtschaftlich betrieben werden, in gemeinwirtschaftliche Formen überzuführen". Ein entsprechendes Gesetz "wäre verhältnismäßig und eine Entschädigung müsste nicht notwendigerweise am Verkehrswert orientiert sein". Sofern dafür eine Anstalt des öffentlichen Rechts außerhalb des Kernhaushaltes gegründet würde, müssten auch die Regeln der Schuldenbremse nicht angewendet werden.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-449384/3

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